SVP-Grossrat will mehr WCs für Jäger im Wald – das sagt der Regierungsrat
«Von Oktober bis Januar gehen die Jäger und Treiber des Kantons Aargau von Jahr zu Jahr in den Wald», schreibt SVP-Grossrat Manuel Kaspar in einer Motion. Dort erfüllten diese mit viel Herzblut und Leidenschaft ihren Auftrag, die Wildbestände zu regulieren. Damit leisteten sie einen wichtigen Beitrag, «der die vielfältige Nutzung unseres Waldes sicherstellt».
Was den Jägerinnen und Jägern dabei fehle, seien Toiletten. «Das Aufstellen und Betreiben einer temporären Toilette im Wald, in unmittelbarer Nähe des Sammelpunktes der Jagdgesellschaften, in der Regel ein einfaches Waldhaus, soll unbürokratisch während der Jagdsaison von Oktober bis Januar erlaubt sein», fordert Kaspar deshalb. Dies berichtet die Aargauer Zeitung.
Auch andere Waldnutzer möchten mehr WC-Anlagen
Der Regierungsrat möchte das Anliegen prüfen, die Motion als weniger verbindliches Postulat entgegennehmen. Er schreibt in der Begründung: «Das Thema sanitäre Einrichtungen im Wald nimmt an Bedeutung zu.» So stelle der Regierungsrat eine Zunahme der Anfragen für feste, aber auch temporäre Installationen von WC-Anlagen fest.
Dies sei eine direkte Folge der verstärkten Nutzung des Waldes als Freizeit- und Erholungsraum. «Rund um öffentlich zugängliche Rastplätze, an landschaftlich reizvollen Plätzen im Wald, bei Plätzen für Waldkindergärten oder Waldspielgruppen oder an anderen stark frequentierten Orten ist der Bedarf an geordneten hygienischen Verhältnissen gross.»
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Dabei schätzt der Regierungsrat den Bedarf an diesen Orten sogar als höher ein als bei den Jägerinnen und Jägern, die üblicherweise pro Jagdrevier maximal acht bis zehn Gesellschaftsjagden durchführten. Dies im Unterschied zu attraktiven Rastplätzen, welche ganzjährig und oft über längere Zeiträume von vielen Waldbesuchenden genutzt werden, heisst es in der Antwort. «Eine Speziallösung für die Jagd drängt sich somit nicht auf.»
Änderung würde gegen Bundesrecht verstossen
Auch wenn der Bedarf unbestritten scheint, wird es so rasch nicht mehr WC-Anlagen in Aargauer Wäldern geben. Denn Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Und bei der Baubewilligungspflicht handelt es sich um eine bundesrechtliche Angelegenheit. Die Kantone dürfen zwar die Baubewilligungspflicht strenger handhaben, sie dürfen sie jedoch nicht einschränken. «Das Waldareal stellt einen sensiblen Lebensraum dar, weshalb die Baubewilligungspflicht restriktiv zu handhaben ist», schreibt der Regierungsrat.
Der Kanton Aargau kann also das Aufstellen von WC-Anlagen ohne Baubewilligung gar nicht erlauben, weil das gegen Bundesrecht verstossen würde – selbst wenn die Regelung nur für vier Monate im Jahr gelten würde, wie das der Vorstoss von Manuel Kaspar nahelegt.
Den Bedürfnissen hinsichtlich Toiletten für Waldnutzende werde heute mit einer angepassten Baubewilligungspraxis Rechnung getragen, schreibt der Regierungsrat. Hauptsächlich bei Unterständen würden, sofern keine übergeordneten Interessen dagegensprächen, entsprechende Baubewilligungen für An- oder Einbauten erteilt. «Im Vordergrund stehen dabei auf Waldverhältnisse ausgerichtete, kleine Komposttoiletten. Diese stehen auch Jägerinnen und Jägern im Rahmen der Bewegungsjagd und anderer Jagdformen zur Verfügung.»
(Aargauer Zeitung / Dominic Kobelt)