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Die Schwan-Abschüsse ennet der Grenze sind «eine Provokation»

Schwörstadt

Die Schwan-Abschüsse ennet der Grenze sind «eine Provokation»

24.01.2023, 12:35 Uhr
· Online seit 24.01.2023, 12:20 Uhr
Die Gemeinde Schwörstadt wertet den Abschuss mehrerer Schwäne am Rhein über die Weihnachtsfeiertage als Provokation. Das betont die Verwaltung nun in einer Stellungnahme im Gemeinderat.
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Die Stellungnahme der Schwörstädter Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat ist eindeutig. Sie betonte bei der Vorstellung, dass sie ausführliche Gespräche zur rechtlichen und sachlichen Bewertung mit dem Landratsamt und mit der Jagdgenossenschaft geführt habe, schreibt die «Badische Zeitung». Grundsätzlich gehörten Schwäne zwar zum jagdbaren Wild, welches nur in der Schonzeit einem Schutz unterliege.

Nicht akzeptabel sei aber, dass der Abschuss in einem viel begangenen und öffentlich zugänglichen Bereich erfolgte. Dies als auch der Abschuss und die Bergung der Schwäne selbst werden nicht als widerrechtlich bewertet. Weitere rechtliche Details seien allerdings noch zu prüfen, so die Bürgermeisterin. Ein Gastjäger hatte die Schwäne zwischen den Jahren geschossen. Und ein solcher benötige einen sogenannten Begehungsschein. Darauf müssen alle für den jeweiligen Jagdbezirk zuständigen Mitglieder der Jagdgenossenschaft vorher mit ihrer Unterschrift der Gastjagd zustimmen. An Weihnachten soll ein Jäger am Rhein bei Schwörstadt an der Aargauer Grenze Schwäne geschossen haben. Die Polizei ermittelte wegen Wilderei-Verdachts.

Anonyme Hetzkampagnen nicht akzeptabel

Dies sei jedoch nicht passiert, heisst es weiter. Nur ein Jäger habe seine Zustimmung gegeben. Zudem muss der Gastgeber im Jagdbezirk anwesend sein. Ob dieser auch wegen Krankheit zu Hause verweilen darf, müsse noch abschliessend geklärt werden. Vor Ort war der Gastgeber nicht anwesend und auch das Rheinufer war nicht als befriedeter Bezirk ausgewiesen.

Die Gemeinde missbilligt den Vorfall. Gemeinderätin Doris Schütz verwies aber auch darauf, dass seit einigen Tagen anonyme Schreiben vor Ort verteilt werden, in denen mit zuweilen recht drastischen Worten gegen die Jagd gewettert wird. Diese Form von Hetzkampagne sei nicht akzeptabel. Auch die Bürgermeisterin verwies darauf, dass es eine regelkonforme Jagd geben muss und dafür seien die Behörden mit den Jägern im Austausch.

In der Schweiz geschützt

Der Jäger, der nach eigenen Angaben über die Feiertage 16 Schwäne erlegt hatte, bot seine Beute in seinem Familienbetrieb, dem Landgasthof «Kranz» als «gepökelte Flugwildbrust» seinen Gästen an. Die Jagd auf die Schwäne sei juristisch einwandfrei gewesen, sagte er gegenüber der «Badischen Zeitung».

In der Schweiz ist der Schwan übrigens durch das Bundesgesetz über die Jagd und und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) geschützt. In Einzelfällen können durch den Kanton Einzelabschüsse genehmigt werden. Für ein regelmässiges Angebot auf den Speisekarten reicht das aber natürlich nicht.

(sib/lba)

veröffentlicht: 24. Januar 2023 12:20
aktualisiert: 24. Januar 2023 12:35
Quelle: ArgoviaToday

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