Autofahren nach Cannabis-Legalisierung

Welche THC-Grenze gilt eigentlich im Aargau und in Deutschland?

01.04.2024, 08:11 Uhr
· Online seit 20.03.2024, 07:40 Uhr
Cannabis ist seit Montag in Deutschland teillegalisiert. Die Frage, was das für Auswirkungen auf den Strassenverkehr haben wird, steht allerdings noch offen. Der Grenzwert liegt in Deutschland bei einem Nanogramm pro Milliliter Blut. Welche Grenze gibt es im Aargau?
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Anders als bei Alkoholfahrten gibt es beim Cannabiskonsum keine festen Grenzwerte, wann man von einer Fahruntüchtigkeit auszugehen ist, wie der Deutsche Anwaltverein in einer Medienmitteilung schreibt. Die Grenzwerte von Alkohol und THC würden aus der Sicht des Vereins nicht im Verhältnis zueinander stehen. Bei Alkohol gilt man bei 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig. Bei Fahrten unter Einfluss von Cannabis müsse eine die «Fahruntüchtigkeit begründete Verhaltensweise» festgestellt werden.

Kein Verhältnis zwischen Alkohol und Cannabis 

Das führe wiederum dazu, dass Polizeibeamtinnen und -beamten über Auffälligkeiten vor oder nach einer Fahrt entscheiden müssen und ob diese Auffälligkeiten im Fahrverhalten dann dem Drogenkonsum zuzuordnen sind, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Nach aktuellem Stand gilt als Nachweis nicht fahrtüchtig zu sein, wer mehr als 1,0 Nanogramm (ng) des Hauptwirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum aufweist.

Für den deutschen Anwaltverein nicht nachvollziehbar. Es handle sich hierbei nämlich um den geringsten THC-Konzentrationswert, der sich bei der Festlegung eines «analytischen Grenzwertes» sicher bestimmen lässt. Eine Beeinträchtigung des Fahrverhaltens sei dadurch aber nicht unbedingt gegeben. Mit diesem Argument stützt sich der Verein auf wissenschaftliche Studien, welche belegen würden, dass erst ab einem THC-Wert von zwei bis vier ng/ml von einer Beeinträchtigung gesprochen werden kann. Dazu sei im Vergleich zum Alkohol der Abbau von THC viel langsamer. Das bedeutet wiederum, dass man dennoch dann die Fahrerlaubnis verlieren könne, wenn man vor Tagen Cannabis konsumiert hat. Eine Dose Bier vor der Fahrt bleibe hingegen ohne Sanktionen, wird der Deutsche Anwaltverein zitiert.

Und wie sieht es im Aargau aus?

Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist der Konsum von Cannabis mit einem THC-Gehalt von mindestens einem Prozent in der Schweiz verboten. Seit 2013 kann der Konsum von Cannabis durch erwachsene Personen mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft werden – für Minderjährige gilt das Jugendstrafrecht. Der Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis für den Eigengebrauch ist dagegen nicht strafbar.

Der Grenzwert in der Schweiz liegt bei 1,5 Mikrogramm THC pro Liter Blut, also nicht viel mehr als in Deutschland, wie die Kantonspolizei Aargau auf Anfrage von ArgoviaToday mitteilt. Wer diesen Wert überschreitet, «begeht eine schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz», heisst es weiter. Man müsse mit einem Entzug des Führerscheins und hohen Bussen rechnen, insofern dieser Grenzwert missachtet werde. Ähnlich wie ennet der Grenze sieht es auch in der Schweiz aus mit dem Alkohol. Der Höchstwert liegt hierzulande ebenfalls bei 0,5 Promille.

Ampel hält sich noch bedeckt 

Auch der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) hat sich zu dieser Thematik geäussert. Er betont gegenüber der deutschen Zeitung «Südkurier», dass man «trotz geplanter Entkriminalisierung nicht bekifft Auto fahren» dürfe. Er fordert der Verkehrssicherheit wegen klare Regeln. Markus Schäpe, Leiter der ADAC-Rechtsabteilung, meint dazu: «Wir brauchen wie bei Alkohol einen unzweifelhaften Grenzwert, der sich ausschliesslich an den Auswirkungen von Cannabis im Strassenverkehr orientiert». Man sei jedoch dafür, die gültigen Regeln für Neulenkende beizubehalten.

Die deutsche Ampelkoalition hält sich hingegen noch mit Aussagen zu Grenzwerten bedeckt. Derzeit würden sie auf Rückmeldung der sogenannten Grenzwertkommission warten.

veröffentlicht: 20. März 2024 07:40
aktualisiert: 1. April 2024 08:11
Quelle: ArgoviaToday

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