Obergericht Aarau spricht Hundezüchterin frei
Quelle: ArgoviaToday / Leonie Projer
Daniela Koller zeigt sich nach dem Freispruch erleichtert. «Ich bin glücklich, dass endlich die Gerechtigkeit gesiegt hat und ich vom Bild der Halterin mit den bösen Hunden befreit bin», so Koller gegenüber Tele M1. Die Staatsanwaltschaft warf der Züchterin aus Leutwil vor, dass ihre Hunde mehrmals andere Hunde und sogar eine Tierpflegerin gebissen haben sollen. Marilena Barnabeo schnupperte in ihrem Betrieb, als es zum Vorfall gekommen sein soll.
Mangelnde Beweislage
Für das Gericht reichte die Beweislage jedoch nicht aus, um Koller zu verurteilen. Es fehle an Videomaterial, dass die Vorfälle zeige, so die Staatsanwältin Jasmine Minger. Zu diesem Urteil kam zuvor bereits das Bezirksgericht Kulm. Die Staatsanwaltschaft zog das Urteil vom September 2020 an das Obergericht weiter. Wenig erfreut über den Freispruch zeigt sich Heinz Bohler. Sein Chihuahua Leroi soll eines der Opfer von Kollers Hunden sein. «Es ist ein Freispruch. Man muss das Gericht akzeptieren. Aber es hätte nie passieren dürfen», so Bohler.
Schuldig in einem Punkt
In einem Punkt verurteilt das Obergericht Koller. Sie hat gegen die Auflagen des Veterinärdienstes verstossen, weil sie mit mehreren Hunden gleichzeitig unterwegs war. Sie darf aber jeweils nur mit einem Hund Gassi gehen. Für dieses Vergehen muss Koller eine Busse von 500 Franken zahlen. Vor Gericht sagt die Tierzüchterin, dass sie ihre Liegenschaft verkaufen will. Das Verhältnis mit der Nachbarschaft habe durch die Vorfälle stark gelitten.