Velos dürfen bei Rot rechts abbiegen – das sorgt für Verwirrung
Anfang dieser Woche hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt Kameras auf der Kreuzung zwischen der Laurenzervorstadt und dem Tellirain aufgestellt. Die Stelle sorgt bei den Velofahrerinnen und -fahrern für Verwirrung, schreibt die «Aargauer Zeitung». Die grosse Frage: Darf man vom Tellirain herkommend rechts abbiegen und dann gleich links Richtung Poststrasse einspuren? Oder zählt das als geradeaus fahren?
Im November machte die «Aargauer Zeitung» den Fall einer jungen Frau publik, die deswegen eine Busse erhalten hatte. Die Stadtpolizei argumentierte, dass sie geradeaus in die Poststrasse gefahren sei. Doch die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau gab der Velofahrerin recht. Die Strasse dort sei nur mit einem Pfeil nach rechts und einem nach links beschildert. Also ist die Velofahrerin doch rechts abgebogen.
Die Kameras wurden am Freitag wieder abmontiert. Die Messungen sollen die Auswirkungen des Rechtsabbiegens zeigen. Falls sich hier Handlungsbedarf zeige, würde man Massnahmen einleiten.
(red)