Quelle: ArgoviaToday / Tele M1
Im Mai 2021 sah die Welt noch ganz anders aus: Jede Menge Wut und Frust brodelte in jenen Menschen, welche sich gegen die Corona-Massnahmen stellten und dies lauthals an Demonstrationen kund taten. Am 8. Mai versammelten sich rund 1500 Personen an einer unbewilligten Demonstration in Aarau.
Mutmassliche Kopfschläge gegen Polizistin
Die Stimmung sei aggressiver gewesen als bei anderen Kundgebungen. Rund 200 Teilnehmer wurden aus der Stadt weggewiesen. Darunter ein Zürcher Massnahmenkritiker, welcher sich nicht an die Anweisung der Polizei hielt. Als die Polizei ihn festnehmen wollte, kam es zum Handgemenge, wobei er von den beschuldigten Männern befreit wurde. Die Richterin sprach von einem «hohen Gewaltpotential». Gemäss dem Strafbefehl schlug ein Angeklagter mehrfach auf das Schutzschild und den Helm einer Polizistin ein. Den Konflikt zwischen den Angeklagten und den Beamten wurden gefilmt und zahlreich auf Telegram und Youtube verbreitet.
Zwei Jahre später mussten sich die vier Männer am Dienstagnachmittag vor dem Aargauer Bezirksgericht verantworten. Eine skurrile Szene zu Beginn: Die Beschuldigten erschienen anfänglich mit einem Anwalt. Diesem wurde jedoch der Zutritt als Rechtsvertreter in den Gerichtssaal verweigert, da er vergessen hatte, sich als Anwalt mit Vollmacht anzumelden. Der Verteidiger hätte gemäss eigenen Angaben ein zweieinhalbstündiges Plädoyer vorbereitet gehabt, welches er nun nicht vortragen konnte. Demnach fiel der Prozess recht kurz aus.
Es herrschte eine misstrauische Stimmung seitens der Angeklagten und auf die anfänglichen Fragen der Richterin wurde eher knapp geantwortet. Zwei der angeklagten Männer seien selbstständig im Baugewerbe tätig und die anderen würden sich um Angehörige sorgen oder sind arbeitslos. Den Strafbefehl wollten sie nicht weiter kommentieren. «Dazu möchte ich nichts sagen. Sie haben alles im Video gesehen», so ein Angeklagter zur Richterin.
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Urteile bestätigt, Geldstrafen zum Teil erhöht
Das Bezirksgericht Aarau bestätigte am Dienstag die entsprechenden Strafbefehle. Die Einzelrichterin verurteilte zwei Männer zu einer bedingten Geldstrafe von je 160 Tagen und einen Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Der vierte Mann kassierte wegen Vorstrafen im Bereich des Waffengesetzes eine unbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen.
Ein Raunen ging durch den Raum, als die Richterin das Urteil bekannt gab. «Das ist lächerlich», kommentierte einer der Angeklagten die Urteilseröffnung. Wiederholt musste um Ruhe gebeten werden. Drei Verurteilte müssen auch je Bussen von 300 beziehungsweise 2200 Franken bezahlen. Drei Männer aus dem Kanton Zürich und ein Mann aus dem Aargau hatten Einsprache gegen die Strafbefehle der Oberstaatsanwaltschaft erhoben. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Jedoch wollen die vier Angeklagten den Fall ans Obergericht weiterziehen.
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