Hürden trotz Personalnot

Aargauer Unternehmer: «Warum muss ich weitersuchen, wenn ich jemanden gefunden habe?»

· Online seit 13.03.2023, 08:27 Uhr
Sie sind die Allerletzten in der Kolonne der Arbeitswelt. Für Drittstaatsangehörige scheint es fast unmöglich zu sein, in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung zu erhalten. Doch warum sind die Hürden für sie so viel höher? ArgoviaToday sprach mit Betroffenen und Experten.
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Von A wie Aufenthaltsbewilligung bis Z wie Zulassungsbeschränkungen. Die Liste der Hindernisse, um eine Arbeitsbewilligung zu erhalten, ist für Drittstaatsangehörige lang. Sowohl für die Betroffenen selbst als auch für Arbeitgebende ist das Ganze frustrierend. Das zeigt sich auch an einem Beispiel aus dem Aargau.

Ein Aargauer Unternehmer lernte durch Bekannte einen Studenten kennen, der an einer Schweizer Hochschule studiert und einen Nebenjob sucht. Nach einem Gespräch und einer Führung durch die Firma wollte der Unternehmer dem Hochschüler eine Chance geben und ihn für einen Studentenjob anstellen. «Es ist schwierig, einen Studierenden in unserer Branche zu finden, der nicht nur am Computer arbeiten will, sondern sich auch die Hände schmutzig macht für einen Studentenlohn. Aber dieser Student war direkt Feuer und Flamme», so der Unternehmer, der anonym bleiben möchte. Die Anstellung scheiterte jedoch aufgrund der aktuellen Gesetzeslage. Für den betroffenen Studenten entmutigend und für das Unternehmen ärgerlich.

Herkunft über Arbeitsqualität?

Das vermeintliche Problem: Der Student ist ursprünglich aus Afrika. Gemäss schweizerischem Ausländer- und Integrationsgesetz können Drittstaatsangehörige nur eine Arbeitsbewilligung erhalten, wenn sie Führungs- oder Spezialkräfte sind und das Unternehmen nachweist, wirklich keine inländische Person gefunden zu haben.

Beschränkte Anzahl an Bewilligungen

Eine weitere Hürde ist die Beschränkung an Bewilligungen, die ausgestellt werden. Auf Nachfrage von ArgoviaToday teilt das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit, dass die Anzahl Arbeitsbewilligungen jedes Jahr vom Bundesrat neu festgelegt wird. Dafür orientiere er sich an den wirtschaftlichen Bedürfnissen wie auch dem verfassungsmässigen Auftrag, die Zuwanderung zu steuern. Im Jahr 2022 standen rund 8500 Bewilligungen zur Verfügung. Ungefähr zwei Prozent der eingereichten Gesuche wurden abgelehnt.

Hürden für Arbeitsgebende 

«Warum muss ich weitersuchen, wenn ich jemanden gefunden habe?», fragt sich der Unternehmer. Es wirke wie eine Bevormundung durch den Staat, das sei nicht nur für das Aargauer Unternehmen mühsam. «Handwerkerbetriebe suchen händeringend nach Arbeitskräften und die meisten werden durch Mundpropaganda eingestellt», so der Unternehmer weiter. Aber auch da gibt es Hindernisse. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass Arbeitgebende diverse Ausschreibungskanäle bespielen müssen, um nachzuweisen, dass sie wirklich niemand anders gefunden haben. Dies ist nicht nur zeitintensiv, sondern auch kostspielig.

Aus diesen Gründen hatte die HR-Abteilung des Unternehmens davon abgesehen, überhaupt einen Antrag um Arbeitsbewilligung des Studenten zu stellen. «Für einen Nicht-EU-Bürger ist der Prozess für eine B-Arbeitsbewilligung langwierig und kompliziert und die Chancen für einen Studenten stehen sehr gering, diesen Antrag genehmigt zu bekommen», erklärte ihm die HR-Abteilung.

Für eine «sozialverträgliche Zuwanderung»

Auf die Frage, warum es all diese Hürden für die Anstellung von Drittstaatsangehörigen gibt, erklärt das SEM, dass die «qualitativen und quantitativen Beschränkungen» dazu dienen sollen, die Arbeitskräftezuwanderung aus Drittstaaten zu steuern. «Die Schweiz will nur so viel Zuwanderung wie nötig. Denn diese muss den gesamtwirtschaftlichen Interessen entsprechen und sozialverträglich sein», so Lukas Rieder, Mediensprecher des Staatssekretariats für Migration.

veröffentlicht: 13. März 2023 08:27
aktualisiert: 13. März 2023 08:27
Quelle: ArgoviaToday

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