Obwohl der heute 37-Jährige bereits Hausverbot hatte, betrat er im letzten September die Coop-Filiale in Lenzburg. Allein der Schritt durch die Ladentür ist Hausfriedensbruch und damit eine Straftat.
Der «Glust» war zu gross
Aus einer Kühltruhe nahm er dann ein Erdbeertörtli und verliess das Geschäft wieder. Ohne zu bezahlen, heisst es in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau.
Damit nicht genug: Zehn Tage später besuchte der Mann seine Schwester. Ihr klaute er das Portemonnaie und ging damit zur Bank. Da hob er beim Automaten Bargeld in der Höhe von mehr als 2000 Franken ab. Den PIN-Code für das Bankkonto hatte sich die Eigentümerin neben der EC-Karte in der Brieftasche notiert.
Keine Gnade für den Törtlidieb
Der Beschuldigte war bereits zum Zeitpunkt beider Taten vorbestraft und auf Bewährung. Mit diesen beiden Taten hat er sich nicht bewährt, worauf die Strafe in Kraft tritt. Zwei Monate Freiheitsstrafe wegen früherer Taten muss der Mann nun absitzen.
Dazu kommt die Strafe für den Diebstahl im Coop und den an seiner eigenen Schwester: Sechs Monate Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe kommt aufgrund seines finanziellen Zustandes nicht infrage, heisst es weiter. Er erhält eine Rechnung über 1500 Franken. Dazu Schadensersatz an seine Schwester. Das Geld, welches er ihr gestohlen hat, muss er zurückgeben. Auch das Erdbeertörtli im Wert von 7.50 Franken muss er bezahlen. Er erhält einen weiteren Eintrag ins Strafregister obendrauf.