Aargau/Solothurn

Grenzkontrollen in Deutschland: Das müssen Schweizer wissen

Q&A

Grenzkontrollen in Deutschland: Das musst du wissen, wenn du ins Ausland fährst

· Online seit 19.10.2023, 05:43 Uhr
Seit Montag, dem 16. Oktober, werden zwischen der Schweiz und Deutschland wieder Grenzkontrollen durchgeführt. Die verschärften Massnahmen sollen vorerst für zehn Tage gelten – allenfalls aber auch verlängert werden. Hier bekommst du Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Anzeige

Welche Massnahmen sind wieder in Kraft?

Aufgrund der «anhaltend dynamischen Lage der Migration über die Republik Polen, die Tschechische Republik und die Schweizerische Eidgenossenschaft», die sich immer deutlicher auf Deutschland auswirken würden, habe das Bundesministerium des Innern und für Heimat beschlossen, vorübergehende Binnengrenzkontrollen wiedereinzuführen, erklärt Katharina Kessler, Sprecherin der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein. Die Bundespolizei habe deshalb Kontrollmassnahmen entlang der Grenzen zur Republik Polen, zur Tschechischen Republik und der Schweizerischen Eidgenossenschaft – auf die wegen des Schengen-Abkommens normalerweise verzichtet wird – wieder eingeführt.

Wer beteiligt sich an den Kontrollen?

Ihre Massnahmen führt die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein laut eigenen Angaben in enger Abstimmung mit den Polizeien verschiedener anderer Bundesländer sowie der Bundeszollverwaltung und den Grenzschutz- und Zollbehörden der Nachbarstaaten durch, also auch mit Schweizer Kollegen. Über die Anzahl des eingesetzten Personals und auch über Art und Umfang der Kontrollmassnahmen seien aus «einsatztaktischen Gründen» keine näheren Angaben möglich, so die Bundespolizei auf Anfrage der Today-Redaktion.

Sprecherin Katharina Kessler bestätigt lediglich: «Ich kann mitteilen, dass einreiseverhindernde und aufenthaltsbeendende Massnahmen in Abstimmung mit den polnischen, tschechischen, österreichischen sowie schweizerischen Partnern eingeleitet wurden.»

Wie lange dauert die Aktion?

Deutschen Medien zufolge sind diese seit dem 17. Oktober in Kraft und dauern mindestens zehn Tage an. Eine vorläufige, maximal zweimonatige Weiterführung der Massnahmen soll laut Bundesinnenministerium anschliessend geprüft werden.

Was ändert sich für mich, wenn ich nach Deutschland einreisen will? 

Als Person, die legal einreisen will, grundsätzlich nicht viel. Wichtig zu beachten ist, dass du auf jeden Fall ein amtliches Dokument – also eine ID oder einen Pass – mitführen und die Gültigkeit des Dokuments vor deiner Abreise noch einmal kontrollieren solltest. Verkehrstechnisch kann es zu Verzögerung kommen. Der Vorsitzende der deutschen Gewerkschaft der Polizei, Andreas Rosskopf, bestätigte gegenüber «SWR Aktuell», dass es am Dienstag bereits zu ersten Staus auf Grenzstrassen kam. Es empfiehlt sich also etwas mehr Zeit einzurechnen, genug Geduld zu haben und wenn möglich Stosszeiten sowie stark frequentierte Grenzübergänge wenn möglich zu meiden.

Was ist das Ziel der Massnahmen?

Die Grenzkontrollen sollen in erster Linie illegale Einwanderung erschweren und die Schleuserkriminalität bekämpfen. Laut Bundespolizei sind allein bis Ende August dieses Jahres rund 9400 Menschen ohne Erlaubnis über die Schweiz nach Deutschland eingereist. Vor allem die Zahl der unbegleiteten, minderjährigen Asylsuchenden sei stark angestiegen, schreibt «SWR Aktuell».

Was passiert bei einer unerlaubten Einreise? 

Wer die Grenze unerlaubt passiert, um von der Schweiz nach Deutschland einzureisen, hat mit Konsequenzen zu rechnen. Konkret werden Personen, die beispielsweise nicht über aufenthaltslegitimierende Dokumente verfügen – und somit einen Verdacht auf unerlaubte Einreise erwecken – in Diensträume weitergeleitet. Dort werde dann die Sachlage geklärt, also die Identität der Person festgestellt. Ausserdem werden eine Befragung und sogenannte erkennungsdienstliche Massnahmen – wie beispielsweise Fingerabdrücke und Bilder aufnehmen – durchgeführt, erklärt die Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein.

Die folgenden Massnahmen seien abhängig vom Alter der Person. «Wenn die betroffene Person auf deutschem Hoheitsgebiet ein Schutzersuchen stellt, wird sie grundsätzlich nach Abschluss der polizeilichen Massnahmen an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung des jeweiligen Bundeslandes weitergeleitet», so Sprecherin Katharina Kessler. «Unbegleitete Minderjährige werden aus Gründen der Jugendfürsorge nicht in die Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet, sondern in die Obhut des Jugendamtes übergeben.»

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 19. Oktober 2023 05:43
aktualisiert: 19. Oktober 2023 05:43
Quelle: ArgoviaToday

Anzeige
Anzeige