Ein 29-Jähriger ist Mitte Juli 2023 mit seinem Opel im Bezirk Bremgarten unterwegs gewesen. Während der Fahrt war der Mann aus der Region jedoch noch anderwärtig beschäftigt. Das wurde ihm zum Verhängnis, als er abbiegen wollte.
Frau und Hund angefahren
Wie in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu lesen ist, schnitt der 29-Jährige während seines Abbiegemanövers die Kurve und geriet auf die Gegenfahrbahn. Dabei kollidierte er mit einer Fussgängerin, welche sich gerade auf einem Spaziergang mit ihrem Hund befand.
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Wie sich später herausstellte, erlitt die Fussgängerin unter anderem Hämatome an der rechten Hand, am linken Ellbogen und an ihren Oberschenkeln. Weiter musste die Frau wegen Verletzungen einen Gips am rechten Arm tragen. Der Hund der Frau hatte weniger Glück. Er wurde so schwer verletzt, dass er die Kollision nicht überlebte. Der 29-jährige Lenker hingegen blieb unverletzt und auch am Opel entstand kein Sachschaden. Die Frau zeigte den Unfallverursacher wenige Tage nach dem Vorfall an.
Fehlende Aufmerksamkeit führte zum Tod des Hundes
Mit seinem Fahrverhalten missachtete der Straftäter seine Sorgfaltspflicht. Wäre er hinter dem Steuer genügend aufmerksam gewesen, hätte der Hund nicht sterben müssen. Wodurch er sich ablenken liess, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.
Der Mann wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der 29-Jährige muss eine unbedingte Geldstrafe von 8100 Franken zahlen sowie Gebühren in der Höhe von über 1300 Franken. Das Urteil wird in seinem Strafregister eingetragen.