Was sich die deutsche Straftäterin bisher zuschulden kommen lassen hat, lässt sich aus dem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft nicht herauslesen. Allein die letzten Jahre formen allerdings ein Protokoll des Grauens.
Unangenehme Passagierin
Seinen Beginn hat dieses im Januar 2021, als die Beschuldigte im Zug in Richtung Baden eine Zigarette anzündete. Damit verstiess sie gegen das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Dieses Gesetz verbietet das Rauchen in öffentlichen Räumen.
Einen Monat später spuckte die deutsche Staatsbürgerin am Bahnhof in Baden vor zwei Mitarbeitenden der Securitas AG auf den Boden. Diese forderten die Frau auf, das zu unterlassen, worauf sie erneut auf den Boden spuckte.
«Idioten» und «Arschlöcher»
Im März des selben Jahres betrat die damals 38-Jährige die Manor-Filiale in Aarau. Dies, obwohl sie in diesem Laden bereits Hausverbot hatte. Es war kurz nach 18 Uhr, als sie den Laden wieder verliess, allerdings nicht ohne sich Schmuck im Wert von fast 170 Franken unter den Nagel zu reissen. Die Diebin wurde von der Polizei gestellt. Sie beschimpfte zwei Beamte als «Idioten» und «Arschlöcher» und wollte sie damit bewusst in deren Ehre verletzen, wie es im Strafbefehl heisst.
Drei Tage später versuchte sie im Coop in Baden Lebensmittel zu klauen, wurde aber auch dabei erwischt. In dieser Filiale hatte sie ebenfalls bereits Hausverbot.
In den darauffolgenden Monaten wiederholte die Diebin ihren Streifzug in weiteren Coop- und Manor-Filialen in Aarau, Baden und Rapperswil im Kanton St.Gallen. In allen Läden hatte sie Hausverbot. Sie versuchte dennoch vergebens, Bier, Käse, Brot und Kleidung zu stehlen – sie wurde bei allen Delikten überführt.
Eine sehr saftige Strafe
Bereits 2018 war die heute 41-Jährige von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau per Strafbefehl wegen mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz verurteilt worden. Ihr wurde eine bedingte Geldstrafe von 1200 Franken bei einer verlängerten Probezeit von 3 Jahren auferlegt. Diese Probezeit war zur Tatzeit im Januar 2021 noch nicht abgelaufen, weshalb die Geldstrafe nun in Kraft trat.
Für die weiteren Taten wurde sie in Untersuchungshaft gesteckt und nun schliesslich erneut per Strafbefehl verurteilt. Diesmal zu einer unbedingten Geldstrafe von 26 Tagen zu je 30 Franken (insgesamt 780 Franken), einer Busse von 500 Franken sowie Strafbefehlsgebühren und Auslagen von über 11'000 Franken. Auch ein Teil des Gutachtens werden der Beschuldigten verrechnet, somit kommen über 8500 Franken dazu. Ausserdem wird sie zu 100 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt.
Abgezogen werden die Tage, die die Täterin bereits in Untersuchungshaft sass, was mehr als 100 Tage waren. Damit erhält sie eine Rechnung über 21'000 Franken und einen weiteren Strafregistereintrag.