Aargau/Solothurn
Zurzibiet

Festnahme in Rheinheim: Mann zweifelt an Existenz der Polizei

Rheinheim (D)

Mann schliesst sich im eigenen Auto ein – weil er nicht an die Polizei glaubt

· Online seit 12.03.2024, 17:52 Uhr
Die deutsche Bundespolizei wollte in der Nacht auf Montag an der Grenze zum Aargau einen Mann festnehmen, der per Haftbefehl gesucht wurde. Doch der weigerte sich partout und drohte damit, «die Alliierten» zu Hilfe zu holen. Allerdings ohne Erfolg.
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Ein kurioser Einsatz hat in der Nacht auf Montag die Bundespolizei beschäftigt. Sie wollte beim Grenzübergang Rheinheim – Zurzach einen 57-jährigen Deutschen kontrollieren, der gerade in die Schweiz einreisen wollte.

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Doch der Mann gab sich äusserst misstrauisch. Durch die halb geöffnete Fensterscheibe zeigte er seine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz vor, wie es in einer Mitteilung der Polizei heisst. Die Bewilligung den Beamten aushändigen wollte er aber nicht. Stattdessen forderte er, dass sie ihre «Beamtenausweise» zeigen sollen. Offensichtlich sei er überzeugt gewesen, «dass es die Polizei gar nicht geben würde», heisst es in der Mitteilung. Doch auch nachdem die Polizisten ihren Dienstausweis präsentiert hatten, weigerte sich der Mann weiterhin, das Dokument auszuhändigen. Erst durch mehrmaliges Auffordern und Androhen von Zwangsmitteln rückte er die Bewilligung heraus.

Auch Pfefferspray nützte nichts

Bei der genaueren Überprüfung fanden die Beamten schliesslich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Als sie ihm dies mitteilten, schloss sich der 57-jährige Deutsche in seinem Auto ein. Eine weitere Kooperation verweigerte er, machte Foto- und Videoaufnahmen von den Polizisten und erklärte, er wolle die Alliierten rufen.

Doch die Bundespolizisten liessen sich nicht so schnell abwimmeln. Sie schlugen erst das Fenster auf der Beifahrerseite ein und nutzten Pfefferspray. Da dies nicht fruchtete, schlugen sie auch die Fensterscheibe auf der Fahrerseite ein. So konnten sie das Fahrzeug entriegeln und den Mann doch festnehmen.

Ein Verfahren erledigt, ein anderes eröffnet

Der 57-Jährige beglich zwar die offene Geldstrafe, hat nun aber ein neues Strafverfahren am Hals. Er wurde kurz darauf wieder freigelassen. Eine ärztliche Behandlung wegen des Pfeffersprays lehnte der Mann ab.

veröffentlicht: 12. März 2024 17:52
aktualisiert: 12. März 2024 17:52
Quelle: ArgoviaToday

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