Versuchte Nötigung

21-jähriger Aargauer droht Frauen mit der Veröffentlichung von Nacktfotos

28.08.2023, 06:07 Uhr
· Online seit 28.08.2023, 05:54 Uhr
Ein junger Mann aus dem Bezirk Baden forderte zwei Frauen auf, ihm Nacktbilder über Social Media zu schicken. Falls sie seiner Aufforderung nicht nachkommen, würde er die bereits bestehenden Bilder weiterverbreiten. Eine der Frauen zeigte ihn daraufhin an.
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Ein 21-Jähriger aus dem Bezirk Baden forderte eine Frau im November 2021 mehrmals auf, dass sie ihm über die Plattform Snapchat Nacktbilder sowie Videos zukommen lässt. Zunächst schickte sie ihm diese freiwillig.

Er wollte Nacktbilder von jungen Frauen

Die Nacktbilder, welche der 21-Jährige von der jungen Frau zugeschickt bekam, reichten ihm nach einer Weile jedoch nicht mehr. Der Täter forderte die junge Frau erneut auf, dass sie ihm weitere Nacktbilder schicken sollte. Laut eines Strafbefehls der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau soll er das über ein zweites Snapchat-Profil gemacht haben.

Er schrieb dem Opfer, wenn sie dies nicht tue, würde er die bereits in seinem Besitz befindlichen Fotos an ihre Freunde schicken. Die junge Frau ging seiner Aufforderung nicht nach. Stattdessen meldete sie sich bei der Polizei. Ein halbes Jahr später kontaktierte er die Frau erneut und wiederholte sein Vorgehen. Auch dieses Mal ging die junge Frau zur Polizei.

Mitte März 2022 kontaktierte der 21-Jährige daraufhin ein zweites Opfer. Er schrieb ihr ebenfalls über Snapchat, dass er Nacktbildern von ihr besitzen würde. Der Mann forderte sie deshalb auf, dass sie zwei Kolleginnen dazu bringen soll, ihm ebenfalls Nacktfotos zu schicken. Falls ihre beiden Kolleginnen das nicht machen, würde er ihre Nacktfotos veröffentlichen. Die Frau kam der Forderung nicht nach, stattdessen kontaktierte sie ebenfalls die Polizei. Der Mann wurde daraufhin von der Frau angezeigt.

Verurteilt wegen versuchter Nötigung

Der 21-jährige Aargauer beging mehrfache versuchte Nötigung. Deshalb wird er von der Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von über 7000 Franken sowie einer Busse von 1400 Franken verurteilt. Hinzu kommen Gebühren in Höhe von 1400 Franken. Das Handy, mit dem er die Nachrichten verschickte und die Nacktbilder empfing, wurde eingezogen. Das Urteil wird in seinem Strafregister eingetragen.

veröffentlicht: 28. August 2023 05:54
aktualisiert: 28. August 2023 06:07
Quelle: ArgoviaToday

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