Im Herbst 2021 wurde ein 27-Jähriger von einer ihm unbekannten Person damit beauftragt, im Kanton Zürich an der Aargauer Grenze eine Wohnung zu mieten. Die Wohnung sollte er jedoch nicht für sich selbst beanspruchen, sondern weitergeben.
Wohnung für Kokainhandel gebraucht
Die unbekannte Person behauptete laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft gegenüber dem 27-Jährigen, dass die Wohnung für eine Person bestimmt sei, die ohne Papiere in der Schweiz arbeiten will. Als Gegenleistung könne er monatlich 300 Franken in bar im Briefkasten der Mietwohnung abholen. Der 27-Jährige stimmte dem Angebot zu und schloss einen Mietvertrag ab. Daraufhin legte er die Schlüssel für die Wohnung in den Briefkasten. Weiter forderte die unbekannte Person den 27-Jährigen auf, dass er Einzahlungsscheine für die Überweisung der Miete im Briefkasten deponieren sollte.
Doch die Rechnung ging nicht auf. Wie im Strafbefehl steht, wurde die Wohnung von der unbekannten Person als Logisort für Betäubungsmittel benutzt. Für jeweils drei Monate reisten zwei ausländische Staatsangehörigen an, um mit Kokain Handel zu betreiben. Damit machte sich auch der Mieter strafbar. Ob er wusste, was in der Wohnung vor sich ging, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.
DNA-Profil wird 10 Jahre aufbewahrt
Der 27-Jährige wurde nun wegen Gehilfenschaft zu einfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Indem er aus finanziellen Gründen dem Auftrag zur Mietung nachkam, leistete er der unbekannten Person Beihilfe beim Handel mit Kokain. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 10'500 Franken. Die 85 Tage, welche er bereits in Untersuchungshaft war, werden angerechnet, womit sich die Geldstrafe auf rund 5000 Franken reduziert. Hinzu kommt jedoch noch eine Busse von 2000 Franken, sowie Gebühren in Höhe von fast 6000 Franken. Weiter wird sein DNA-Profil für zehn Jahre aufbewahrt. Das Urteil wird in seinem Strafregister eingetragen.