Der Vorfall ereignete sich Ende März 2023 am Arbeitsort des 22-jährigen Täters und des Opfers im Bezirk Aarau. Der Mann trat von hinten an die Frau heran und begann, sie gegen ihren Willen im Schulterbereich zu massieren. Wie in einem Strafbefehl des Kantons Aargau steht, empfand sie das als Übergriff, jedoch setzte sie ihre Arbeit vorläufig fort.
Doch dann rutschte der Täter mit seiner linken Hand weiter nach unten, bis er die linke Brust der Frau mit festem Griff umfasste. Sie fühlte sich durch den ungewollten Körperkontakt in ihrem Intimbereich in ihrer sexuellen Integrität verletzt, weshalb sie sofort die Flucht ergriff. Daraufhin brachte sie den 22-Jährigen zur Anzeige.
Der 22-Jährige hätte damit rechnen müssen, dass sich die Frau in ihrer sexuellen Integrität verletzt fühlen könnte. Er wird deshalb wegen sexueller Belästigung zu einer unbedingten Busse von 400 Franken verurteilt. Weiter muss er Gebühren von 500 Franken bezahlen.
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