Wenn jemand ein Auto verkaufen möchte, braucht es meist einen Experten. So hat eine Frau im Dezember 2022 sich an einen damals 52-jährigen Aargauer gewandt, der ihr helfen sollte, ihren Toyota zu verkaufen. Abgemacht war, dass der Beschuldigte eine Provision nach Verkauf erhält, den Rest allerdings der Frau zukommen lassen soll. So steht es in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
Eigentümerin mehrmals vertröstet
Der mittlerweile 53-Jährige holte demnach das Fahrzeug aus Thalwil ab. Wenige Tage später konnte er den Toyota in Aarau bei einer Garage für 13'000 Franken verkaufen. Im zugehörigen Kaufvertrag bestätigte der Beschuldigte mit seiner Unterschrift absichtlich falsch, dass er alleiniger und legitimierter Eigentümer des Fahrzeugs sei und dieses in seiner Rolle als Eigentümer verkaufen wolle, heisst es weiter. Den Kaufbetrag erhielt er in bar direkt von der Autogarage. Das bestätigte er ebenso mit einer Unterschrift.
Die Eigentümerin erkundigte sich am 10.01.2023 per Whatsapp bei dem Beschuldigten nach dem aktuellen Verkaufsstand. Dieser erzählte er wahrheitswidrig mit, dass er «bei Händlerkollegen schon mal den Preisindex eingeholt» und bereits «mal Inserate bei 13'500 geschaltet» habe. Über zwei Monate später meldete er sich wieder bei der Eigentümerin mit dem Hinweis, dass er angeblich eine Interessentin gefunden haben will. Zudem teilte er mit, dass er wohl in der darauffolgenden Woche mehr wisse. Die kommenden Monate vertröstete der Beschuldigte die Frau weiter, bis dann im Mai 2023 der Kontakt abbrach. Den Verkaufserlös lieferte der Mann niemals ab.
Aargauer ist vorbestraft
Weiter heisst es im Strafbefehl, der kürzlich rechtskräftig wurde, dass der Mann bereits beim Verkauf im Dezember 2022 den Entschluss fasste, sich das Fahrzeug anzueignen, «um wie ein Eigentümer darüber zu verfügen und das Fahrzeug verkaufen zu können». Der Beschuldigte verkaufte anschliessend absichtlich den Toyota, wobei er sich dazu entschloss, den gesamten Verkaufserlös von 13'000 Franken für sich selbst zu verbrauchen, was er so auch absichtlich unterschriftlich bestätigte – obwohl er wusste, dass er auf die Geldsumme eigentlich keinen Anspruch habe.
Laut Staatsanwaltschaft ist der Mann mehrfach und auch einschlägig vorbestraft. Die bisher ausgesprochenen Geld- und Freiheitsstrafen scheinen in präventiver Hinsicht keinerlei Wirkung gezeigt zu haben. Der Aargauer muss nun für 90 Tage ins Gefängnis, dazu kommen Strafbefehlsgebühren von 1100 Franken.