Wird wohl verschrottet

Geisterauto in der Telli Aarau - wem gehört dieser Peugeot?

· Online seit 17.11.2023, 10:28 Uhr
Die Stadt Aarau hat ein herrenloses Fahrzeug sichergestellt. Meldet sich der rechtmässige Halter nicht innert 30 Tagen, wird es verwertet oder verschrottet.
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Verdeckt von einer Weide, ganz im Eck des Parkplatzes hinter den Garagen der Busbetriebe Aarau in der Telli steht ein kleiner, weisser Peugeot mit französischem Kontrollschild. Die Decken und eine dünne Matte auf der umgelegten Rückbank lassen erahnen, dass hier jemand übernachtet hat. Unter dem Scheibenwischer klemmt ein Zettel der Stadtpolizei Aarau. Trotz Plastikmäppchen ist dieser völlig aufgeweicht, die Schrift ist nur noch als bläulicher Schimmer erkennbar.

Der Peugeot steht schon lange da. So lange, dass die Stadt nun auf ihrer Website und im Amtsblatt einen Hinweis aufgeschaltet hat. Macht innert 30 Tagen niemand sein Besitz- oder Eigentumsrecht am Fahrzeug geltend, gelangt dieses samt Inhalt zur Verwertung beziehungsweise Entsorgung. Als Kontaktadresse ist der Posten der Stadtpolizei an der Bahnhofstrasse angegeben.

Fahrzeug wurde mehrmals weiterverkauft

Auf Anfrage heisst es seitens Stadtpolizei, dass diese seit Ende Juli 2023 Kenntnis vom abgestellten Peugeot habe. Der aktuelle Halter sei nicht bekannt, trotz der noch vorhandenen Kontrollschilder, so Daniel Riniger, Leiter Abteilung Sicherheit. «Das Fahrzeug wurde mehrmals weiterverkauft, was den französischen Behörden aber nicht gemeldet wurde.» Die Abklärungen über den rechtmässigen Fahrzeughalter seien deshalb ergebnislos verlaufen, so Ringier weiter. «Damit konnten wir auch die verantwortliche Person für die Entsorgung nicht ermitteln.»

Die Stadtpolizei geht laut Ringier von einer illegalen Entsorgung aus. Solche herrenlose Autos kommen in Aarau relativ selten vor; im Schnitt weniger als einmal pro Jahr. Was, wenn sich nun innert Frist jemand meldet? Ringier: «Wenn sich der rechtmässige Halter meldet, führen wir das polizeiliche Ermittlungsverfahren sachgerecht durch und dabei werden wir dann erkennen, welche strafbaren Handlungen effektiv vorliegen – oder auch nicht. Darauf gestützt erfolgt dann allenfalls die Verzeigung und die Rückgabe des Fahrzeugs.»

(Aargauer Zeitung/Katja Schlegel)

veröffentlicht: 17. November 2023 10:28
aktualisiert: 17. November 2023 10:28
Quelle: ArgoviaToday

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