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Nach Kollision mit Bahn: Autolenker missachtet Wechselblinker und wird verurteilt

Gränichen

Nach Kollision mit Bahn: Autolenker missachtet Wechselblinker und wird verurteilt

· Online seit 13.11.2023, 07:06 Uhr
Zwischen einem Auto und der S14 kam es Ende Juli zu einer Kollision. Dabei zog sich der Autolenker mehrere Brüche zu, an der Bahn entstand Schaden. Mittlerweile ist bekannt, dass der Autolenker die Wechselblinker beim Bahnübergang zwar bemerkte, diesen dennoch überquerte.

Quelle: ArgoviaToday / Tele M1 / Vroni Fehlmann

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Ende Juli 2023 kam es auf der Suhrerstrasse zwischen Suhr und Gränichen zu einem Verkehrsunfall. Ein 59-jähriger Autolenker kollidierte mit einem Zug der AVA. ArgoviaToday hat damals darüber berichtet. Ambulanz, Polizei und Feuerwehr waren vor Ort. Der Skoda-Lenker wollte beim Bahnübergang nach links in die Nordstrasse abbiegen und kollidierte daraufhin mit der S14, obwohl die Wechselblinker die Bahn ankündigten.

Das Auto wurde gegen eine Mauer gedrückt. Der Fahrer wurde daraufhin zur Kontrolle ins Spital gebracht. Er befand sich ansprechbar im Fahrzeug, als die Rettungskräfte eintrafen, wie Bernhard Graser, Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau damals mitteilte.

Wie nun in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau zu lesen ist, nahm der 59-jährige Skoda-Lenker laut eigenen Aussagen die Wechselblinker beim Bahnübergang zwar war, widmete der Strasse jedoch nicht genügend Aufmerksamkeit und überquerte den Bahnübergang trotzdem. In Folge kam es zur Kollision mit der Bahn.

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Am Skoda sowie am Zug der AVA entstand Sachschaden. Weiter zog sich der 59-Jährige unter anderem Frakturen an Schulterblatt, Halswirbelsäule, Beckenring sowie sieben Rippen zu.

Teuer gebüsst für fahrlässiges Handeln

Weil der 59-Jährige den Bahnübergang überquerte, obwohl er den Wechselblinker bemerkte, brachte er sich selbst sowie weitere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Weiter hätte er den Unfall verhindern können, wenn er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen wäre.

Er beging damit eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtbeachten der Signale eines Bahnübergangs. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hat ihn deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 8100 Franken sowie einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Zudem muss er für Gebühren in der Höhe von 1110 Franken aufkommen. Sein Urteil wird im Strafregister eingetragen.

veröffentlicht: 13. November 2023 07:06
aktualisiert: 13. November 2023 07:06
Quelle: ArgoviaToday

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