Senior schiesst erst Krähen und transportiert dann Gemüsekiste – verurteilt
Der Vorfall ereignete sich im August 2022. Ein 73-Jähriger fuhr mit seinem Auto im Bezirk Aarau über eine Landwirtschaftsstrasse. Dabei befand sich auf dem Fussboden der Beifahrerseite ein Gewehr.
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Zuvor Krähen geschossen
Einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Aargau zufolge gehörte die Waffe seiner Frau. Das Magazin war mit fünf Patronen aufgefüllt und in der Waffe eingesetzt. Jedoch war das Gewehr nicht geladen. Nach Aussagen des 73-Jährigen lag das Repetiergewehr in seinem Auto, weil er zuvor Krähen auf seinem eigenen Grundstück geschossen hatte. Für diese Tätigkeit besass der Mann eine Bewilligung der örtlichen Jagdgesellschaft.
Danach wollte er eine Gemüsekiste transportieren. Damit er die Kiste mit dem auf dem Boden des Beifahrersitzes liegenden Gewehrs transportieren durfte, hätte der 73-Jährige eine Waffentragbewilligung benötigt. Diese besass er laut Strafbefehl allerdings nicht.
Urteil wird eingetragen
Der Mann aus dem Bezirk Aarau verstiess somit gegen das Waffengesetz. Er wird deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 6400 Franken sowie einer Busse von 400 Franken verurteilt. Weiter muss er für die Gebühren in Höhe von über 820 Franken aufkommen. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.