Quelle: Tele M1
Dank der Zivilcourage von Patrick Huber konnte die Polizei im vergangenen November drei Betrüger verhaften. Die Türe seines Münzengeschäfts ging dabei jedoch kaputt. Die drei Franzosen konnten wenig später allerdings geschnappt werden. Bei der Verhaftung stellte die Polizei fest, dass sie 14'000 Franken auf sich trugen.
Während sich die Strafverfolgung an diesem Geld bediente, um die Bussgelder und Verfahrenskosten zu decken, muss Huber die Reparaturkosten für seine Türe selbst übernehmen. «Wenn der Staat diese Gelder direkt abkassieren kann, ist es natürlich ärgerlich, dass wir das nicht können», sagt Patrick Huber gegenüber Tele M1.
Warum der Schaden des Opfers nicht auch mit diesem Geld beglichen werden kann, erklärt Adrian Schuler, Mediensprecher der Aargauer Staatsanwaltschaft, folgendermassen: «Die Strafverfolgungsbehörden sind natürlich grundsätzlich dafür zuständig, dass wir die Täter bestrafen. Die Gesetze, mit denen wir arbeiten, sind aber sehr stark auf die Täter ausgerichtet und viel weniger auf die Geschädigten und die Opfer.»
Wenn die Betrüger dem Münzenhändler Geld abgenommen hätten, würde er dieses wieder erhalten. Anders sieht es hingegen beim Schadenersatz für die kaputte Türe aus. Diesen Betrag müsste Huber auf dem Zivilweg selbst eintreiben. Warum das für ihn aber nicht infrage kommt, erfährst du im Video oben.
(red.)