Unter der Voraussetzung, dass Mitte Februar keine Überlastung der Intensivstationen sowie personelle Engpässe im Gesundheitswesen und in der Wirtschaft herrschen, will die Aargauer Regierung die meisten Corona-Massnahmen aufheben. Ausgenommen davon wären die behördlich angeordnete Isolation und die Meldepflichten.
«Bei einer Immunität der Bevölkerung von 90 Prozent, die in zwei Wochen aufgrund der hohen Fallzahlen noch höher sein wird, ist nach Ansicht des Regierungsrats der Zeitpunkt gekommen, die Aufhebung der meisten Massnahmen zu beschliessen.» Das schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bundesrat. Dies, auch wenn die Pandemie noch nicht zu Ende sei. Bei einer neuen, besorgniserregenden Virusvariante soll der Bund aber weiterhin rasch reagieren können.
Der Regierungsrat werde zum Schutz der vulnerablen Personen zudem die Maskentragpflicht für Mitarbeitende und Besuchende in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen beibehalten, heisst es in dem Schreiben an den Bundesrat weiter. Ausserdem fordert er ein Beibehalten der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.
Maskenpflicht an Volksschulen fällt
Geht es nach dem Regierungsrat, müssen in Ladengeschäften hingegen bald keine Masken mehr getragen werden. Bereits am 14. Februar fällt die Maskentragpflicht an der Aargauer Volksschule für alle Schülerinnen und Schüler. Diese war am 10. Januar ab der 1. Primarschulklasse eingeführt worden. «Die günstige Entwicklung in den Spitälern sowie der hohe Immunisierungsgrad in der Bevölkerung ermöglichen es, die Schutzmassnahmen an den Schulen und bei Angeboten der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung sukzessive zu reduzieren», heisst es in einer Medienmitteilung vom Mittwoch.
Für Lehrpersonen und andere Erwachsene bleibt die Maskenpflicht in Schulinnenräumen jedoch bis auf Weiteres bestehen. Auch an den Berufsfach- und Mittelschulen gilt weiterhin: «Maske auf!» Dies sei durch die «Covid-19-Verordnung besondere Lage» weiterhin vorgegeben.
Schullager können durch die Anpassung der kantonalen Verordnung wieder uneingeschränkt stattfinden. Sie brauchen allerdings weiterhin ein Schutzkonzept, schreibt der Kanton.
Stufenweise Aufhebung nur im Notfall
Sofern Mitte Februar eine Überlastungssituation auf den Intensivstationen oder im Gesundheitswesen und in der Wirtschaft wegen Personalausfällen bestehe, würde der Regierungsrat die Variante 2, also die stufenweise Aufhebung der Massnahmen, bevorzugen.
(lba)