Legal?

Aargauer Autohändler verkauft Polizeiauto auf Facebook

· Online seit 27.08.2021, 10:46 Uhr
Ein vollausgestattetes Einsatzfahrzeug der Kantonspolizei Basel-Stadt kann man auf Facebook für 20'000 Franken ergattern. ArgoviaToday wollte wissen, ob das legal ist.
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Auf Facebook kann man derzeit ein altes Polizeiauto aus dem Kanton Basel-Stadt erwerben. Das Fahrzeug ist von einem Allradantrieb bis zur Rückfahrtkamera voll ausgestattet. Der Preis für den Mercedes-Benz beträgt knapp 20’000 Franken. Auffällig an dem Fahrzeug ist, dass es keinen «Polizei»-Schriftzug mehr hat. Lediglich die markanten Polizeifarben und das Blaulicht auf dem Dach erinnern noch an das Einsatzfahrzeug. ArgoviaToday wollte wissen, ob es legal ist, ein Polizeifahrzeug weiterzuverkaufen.

«Es ist um einiges nachhaltiger, als es zu verschrotten»

Verkauft wurde dem Autohändler das Vehikel direkt von der Kantonspolizei Basel-Stadt. Gegenüber ArgoviaToday bestätigte das die Polizei bis Redaktionsschluss nicht. Es ist laut dem Händler jedoch normal, dass solche alte Einsatzfahrzeuge verkauft werden: «Es ist um einiges nachhaltiger, Polizeifahrzeuge zu verkaufen oder die Einzelteile wiederzuverwerten, als es zu verschrotten.» Dabei muss er aber einige Regeln beachten: «Es wird alles vertraglich geregelt, dass kein Amtsmissbrauch entsteht.»

Gegenüber ArgoviaToday hat der Händler erwähnt, dass das Fahrzeug ins Ausland verkauft werden soll.

«Hier besteht ein Graubereich»

Laut Bernhard Graser, Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau, ist der Verkauf oder der Erwerb eines Polizeifahrzeuges legal und stellt somit auch in der Praxis kein Problem dar. «Man kann das mit einem Restaurant vergleichen, das ein ausgedientes amerikanisches Fahrzeug als Dekoration importiert und vor das Lokal stellt», so Graser.

Was hingegen verboten sei, ist das Inverkehrbringen: «Hier besteht jedoch eine gewisse Grauzone, zumal nicht definiert ist, wie genau ein Polizeiauto auszusehen hat.» Eine gesetzliche Regelung gibt es einzig bezüglich der Blaulichter, Sirenen und anderen spezifischen Lichtern, welche an Einsatzfahrzeugen angebracht sind. So gilt der allgemeine Grundsatz, dass es nicht zu einer Verwechslung mit der richtigen Polizei kommen darf. «Besteht diese Gefahr, wird das Strassenverkehrsamt bei der Abnahme des Wagens oder spätestens bei der nächsten Prüfung den Riegel schieben», so Graser. Im polizeilichen Alltag sind solche seltenen Fahrzeuge und der Missbrauch einer Amtsanmassung jedoch laut dem Polizeisprecher kein Thema.

(mbr)

veröffentlicht: 27. August 2021 10:46
aktualisiert: 27. August 2021 10:46
Quelle: ArgoviaToday

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