Quelle: TeleM1
Der seit 2006 mit einem Teilzeitpensum angestellte Lehrer habe seine Treuepflicht gegen den in der Mahnung von 2020 aufgestellten Grundsatz der strikten Trennungspflicht zwischen privaten Ansichten und beruflicher Funktion verletzt. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts hervor.
Dieser Verhaltensmangel sei während der Bewährungszeit aufgetreten. Daher liege ein sachlicher Kündigungsgrund gemäss dem kantonalen Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) vor.
Das kantonale Bildungsdepartement stützte die Kündigung von Markus Häni, der im Aargau als Corona-Kritiker einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangte. Er war unter anderem im Februar 2021 in Wohlen an der Demonstration gegen die Corona-Massnahmen als Redner aufgetreten.
Gegenüber Tele M1 hatte Häni im Februar 2021 Stellung genommen: «Die Schulleitung war der Meinung, dass meine Tätigkeit in der Öffentlichkeit als Massnahmen-Kritiker nicht mehr mit dem weiteren Schulgeben vereinbar sei. Ich hätte gerne weiterhin unterrichtet, doch die Schulleitung hat anders entschieden.» Er könne aber auch die Situation der Gegenseite verstehen. Trotzdem sagt er: «Ich bereue gar nichts.»
Auch im TalkTäglich hat Häni Stellung genommen:
Quelle: TeleM1
(sda/vro)