Es scheint ungewöhnlich, dass jemand wegen eines Ladendiebstahls ins Gefängnis muss. Im Falle eines heute 43-jährigen Aargauers, welcher hauptsächlich Parfüms aus Manor-Filialen geklaut hat, passierte aber genau das.
Es begann mit Parfüms im Wert von über 1000 Franken
Der Parfüm-Dieb startete seine unrühmliche Karriere Anfang Dezember 2021. In der Manor-Filiale in Aarau ging er während zwei Tagen mehrmals zu den Parfüm-Regalen und klaute Parfüms im Wert von insgesamt 1147 Franken. Auch eine Herrenjacke im Wert von 240 Franken liess der Mann mitgehen. Laut Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft wurde er dabei erwischt. «Bei der Anhaltung des Beschuldigten am 3. Dezember 2021 konnten bei ihm eine präparierte Tasche sowie ein Entsiegelungsmagnet sichergestellt werden», heisst es im Strafbefehl. Das Warenhaus reagierte und erliess gegenüber dem Parfüm-Dieb ein unbefristetes Hausverbot für sämtliche Manor-Filialen in der Schweiz. Dieses Hausverbot sei vom heute 43-Jährigen unterzeichnet worden.
Trotz Hausverbot: Ladendieb klaute unbekümmert weiter
Nach einem kurzen Abstecher in einen Mediamarkt, wo der jetzt verurteilte Ladendieb einen Kopfhörer im Wert von 350 Franken mitgehen liess, wandte er sich wieder den Parfüms zu. Dafür ging er in den Manor in Emmenbrücke im Kanton Luzern. Dort packte er am 13. Januar 2022 wiederum Duftwasser im Wert von 500 Franken ein. «Anschliessend verliess er den Laden ohne Bezahlung der Ware», heisst es im Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft weiter.
Mehrfacher Diebstahl und Hausfriedensbruch
Der Parfüm-Dieb klaute somit Ware im Wert von insgesamt knapp 2200 Franken und machte sich damit des mehrfachen Diebstahls schuldig. Zudem missachtete er das Hausverbot im Manor und beging damit laut Strafbefehl Hausfriedensbruch. Für diese Vergehen erhielt der Verurteilte nicht etwa eine Geldstrafe, sondern muss für 120 Tage ins Gefängnis. Davon wurde ihm ein Tag wegen der Untersuchungshaft abgezogen.
Die Staatsanwaltschaft kann in bestimmten Fällen statt einer Geldstrafe eine Freiheitsstrafe sprechen, «wenn eine solche geboten erscheint, um den Täter von der Begehung weiterer Vergehen abzuhalten». Wie es im Strafbefehl weiter heisst, war der Mann bereits mehrfach vorbestraft. «Da die bis anhin verhängten Geldstrafen beim Beschuldigten keine Wirkung gezeigt zu haben scheinen, muss ihm eine ungünstige Prognose gestellt werden.» Deshalb sprach die Aargauer Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe, um den Parfüm-Dieb «von der Begehung weiterer Verbrechen und Vergehen abzuhalten». Eine unbedingte Freiheitsstrafe sei deshalb notwendig.