Aargau/Solothurn

Aargauer Parlament stützt Rentenniveau der Staatsangestellten

Grosser Rat

Aargauer Parlament stützt Rentenniveau der Staatsangestellten

· Online seit 29.08.2023, 13:40 Uhr
Das Aargauer Parlament will den Staatsangestellten und Lehrpersonen ein Rentenniveau von 60 Prozent des letzten Lohnes vor der Pensionierung sichern. Die Bürgerlichen setzten jedoch gegen den Antrag der Regierung eine tiefere Einmalzahlung in die Pensionskasse für ältere Angestellte durch.
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Der Grosse Rat beschloss am Dienstag mit 81 zu 54 Stimmen, dass der Kanton ein Prozent auf das Sparguthaben bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) von Personen bezahlt, die älter als 58 Jahre sind. Das kostet den Kanton einmalig 9,5 Millionen Franken.

Für dies stimmten SVP, FDP und die Mitte. Dagegen votierten SP, Grüne, EVP und GLP. Die Unterlegenen stützten den Antrag des Regierungsrats, wonach Personen ab 50 Jahre eine Einmaleinlage von 1,25 Prozent erhalten sollten. Dies hätte den Kanton 18,5 Millionen Franken gekostet.

Die SVP sprach davon, dass das «Fuder überladen» sei. Es würden «Steuergelder verschleudert». Der Kanton müsse mit Sicht auf das Budgetdefizit 2024 an seiner umsichtigen Finanzpolitik festhalten, hiess es bei der FDP.

Regierung will abfedern

«Es ist allen klar, dass man etwas machen muss», sagte Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte). Es gehe um eine Abfederungsmassnahme und um eine Einmaleinlage für «50plus-Menschen». Die Politik wolle, dass der Kanton nicht einzig junge Mitarbeitende einstelle. Es sei keine «Luxuslösung». Man setzte auf eine massvolle und umsichtige Personalpolitik.

Das Parlament beschloss verschiedene Schritte, damit das Niveau von 60 Prozent des versicherten Lohns aus der ersten Säule (AHV) und der zweiten Säule (Pensionskasse) im Durchschnitt erreicht wird.

PK-Umwandlungssatz sinkt

Die APK, bei der vor allem Staatsangestellte und Lehrpersonen versichert sind, senkte den technischen Umwandlungssatz zulasten der Versicherten von ursprünglich 6,8 Prozent (bis 2013) auf neu 5,0 Prozent (ab 2024).

Während früher eine Person in Rente rund 65 Prozent des früheren Lohnes erhielt (Pensionskasse und AHV), sinkt das Niveau nun auf 55 Prozent des versicherten Lohns. Damit würde laut Regierungsrat das aus der Bundesverfassung abgeleitete Vorsorgeziel von 60 Prozent nicht mehr erreicht

Gemeinden müssen mitbezahlen

Alle Massnahmen haben auch finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden, weil diese 35 Prozent der Personalkosten der Lehrpersonen tragen. Die Versicherten wiederum zahlen höhere Beiträge ein, was ihren Nettolohn reduziert und damit gleichzeitig einen Beitrag für ihre persönliche Altersvorsorge leistet.

(sda/red.)

veröffentlicht: 29. August 2023 13:40
aktualisiert: 29. August 2023 13:40
Quelle: ArgoviaToday

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