Die Standorte dienten der langfristigen Sicherung von Deponieraum für unverschmutztes Aushub- und Ausbruchsmaterial, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Mittwoch mit. Der Regierungsrat habe die Standorte auf der untersten Stufe «Vororientierung» im kantonalen Richtplan beschlossen.
Er begründete seinen Entscheid mit einer «Interessenabwägung». Es gehe darum, die Option zu erhalten, die Standorte zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu diskutieren. Man berücksichtige «die langfristige regionale Versorgungslage und die grundsätzliche Standorteignung».
Vieles bleibt noch offen
Mit den Eintragungen im kantonalen Richtplan sind jedoch noch keine Nägel mit Köpfen eingeschlagen. Vororientierungen im kantonalen Richtplan seien gemäss Raumplanungsverordnung «Ideen von Vorhaben, die weiterentwickelt werden, sofern sich ihre Erfordernisse bestätigen», hiess es.
Sie stellten «kein Präjudiz dar, ob das Vorhaben tatsächlich einmal realisiert wird». Sollte ein als Vororientierung eingetragener Standort zu einem späteren Zeitpunkt durch den Grossen Rat festgesetzt werden, so müssen weitere Abklärungen sowie ein Verfahren mit öffentlichen Anhörung und Mitwirkung vorgenommen werden.
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(sda)