Für die erste von zwei Etappen will der Bund mit finanziellen Anreizen die Anzahl Abschlüsse von Pflegefachpersonen erhöhen und so den Fachkräftemangel mildern, wie es in der Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat steht.
Der Kanton Aargau müsse dabei künftig mindestens die Hälfte der ungedeckten praktischen Ausbildungskosten vergüten, die bei Spitälern, Heimen und Spitex anfielen und nicht über die Tarife der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt seien. Beiträge sind weiter für die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern geplant.
Finanzielle Unterstützung von Studierenden und Schulen
Ausserdem sollen Studierende einer höheren Fachschule (HF) oder Fachhochschule (FH) Geld erhalten, um ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können.
Darüber hinaus soll der Kanton Beiträge an die HF bezahlen, damit diese mehr Ausbildungsplätze anbieten könnten. Studierende der HF Pflege müssten laut Vorschlag der Regierung neu die Semestergebühr von 500 Franken nicht mehr bezahlen. Mit einem Teilzeit-Angebot sollen mehr Studierende gewonnen werden. Weiter will der Kanton Massnahmen finanzieren, damit es weniger Studienabbrüche gibt.
Bund finanziert die Hälfte
Der Bund stellt insgesamt 469 Millionen Franken für acht Jahre zur Verfügung und beteiligt sich maximal zur Hälfte an den Aufwendungen der Kantone. Wird der Verpflichtungskredit vom Grossen Rat genehmigt, kann der Aargau die Massnahmen mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege im Juli umsetzen.
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(red./sda)