Den Schulen stehe es frei, Empfehlungen zur gewünschten Sprache auf dem Schulareal abzugeben, schrieb der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zu einer SVP-Motion und zu einer FDP-Interpellation. Empfehlungen seien aus rechtlicher Sicht zulässig und unproblematisch.
Die Schule Reinach-Leimbach hat im vergangenen Herbst eine Deutschpflicht auf dem Schulhausareal beschlossen. Die Schule zieht eine positive Bilanz.
Wegen Verfassung unzulässig
Eine Pflicht zur Verwendung der deutschen Sprache würde nach Ansicht des Regierungsrats im Wesentlichen in verfassungsmässig garantierte Grundrechte eingreifen, allen voran in die Sprachenfreiheit. Eine kantonale Regelung sei daher «unzulässig» und zudem «nicht zielführend». Das Erlernen der deutschen Sprache wäre mit Zwang und Strafe verbunden.
Es sei aber zu begrüssen, wenn die Schülerinnen und Schüler auf den Pausenplätzen untereinander möglichst oft die deutsche Sprache verwenden, heisst es in der Stellungnahme weiter. Die Förderung von fremdsprachigen Schülerinnen und Schülern sei eine wichtige Grundlage für die Integration und die Erhöhung der Chancengleichheit. Sie gehöre zum Grundauftrag der Volksschule.
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(sda/rag)