Aargau/Solothurn

Aargauer Regierung will Schulgeldverordnung überarbeiten

Volksschule

Aargauer Regierung will Schulgeldverordnung überarbeiten

· Online seit 23.06.2023, 16:03 Uhr
Der Regierungsrat des Kantons Aargau möchte die Schulgelder für Kinder, die ausserhalb ihrer Wohngemeinde zur Schule gehen, neu berechnen. Deswegen hat er am Freitag einen Bericht mit fünf Varianten zur Revision der Schulgeldverordnung in die Anhörung geschickt.
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Nachdem der parteilose Grossrat Hans-Ruedi Hottiger eine Motion mit dem Auftrag, die aus dem Jahr 1985 stammende Verordnung über das Schuldgeld zu überarbeiten, eingereicht hatte, überwies der Grosse Rat diese im März 2021 an den Regierungsrat. Fünf Vorschläge wurden daraufhin erarbeitet. Nun empfiehlt der Regierungsrat die Umsetzung der Variante «Berechnung gemäss buchhalterischem Aufwand und Ertrag».

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4500 bis 6600 Franken beträgt laut Anhörungsbericht das aktuelle Schulgeld pro Schulkind. Festgelegt wird dieser Wert von der Schulgeldverordnung. Bezahlen müssen diesen die Gemeinden, wenn deren Schulkinder in einer aussergemeindlichen Schule unterrichtet werden.

Neu werden Beträge zwischen 3600 und 6400 Franken erwartet. Auf Sonderschulen ober beim Schulbesuch über die Kantonsgrenzen hinweg ist die Verordnung jedoch nicht anwendbar.

Obwohl der Regierungsrat über die Schulgeldverordnung selbst entscheiden kann, schickt er die Vorschläge «wegen der politischen und finanziellen Tragweite für die Gemeinden» in eine Anhörung.

Verordnung soll komplett überarbeitet werden

Nun nutzte man den Auftrag des Grossen Rats, um die Schulgeldverordnung einer «ganzheitlichen Überprüfung» zu unterziehen, teilt die Regierung mit.

Man habe den Auftrag des Grossen Rats dazu genutzt, die Schulgeldverordnung einer «ganzheitlichen Überprüfung zu unterziehen», schreibt die Regierung. Die aus dem Jahr 1985 stammende Verordnung sei ohnehin nicht mehr zeitgemäss.

Bisher hatte man das Schulgeld anhand einer Modellschule berechnet. Nun soll vermehrt der effektive buchhalterische Aufwand eine Rolle spielen.

Die Parteien, Organisationen und interessierte Gruppen sowie Einzelpersonen haben nun bis zum 23. Oktober Zeit einen Online-Fragebogen auszufüllen. Per 01. Januar 2026 soll die neue Verordnung in Kraft treten.

(sda/red.)

veröffentlicht: 23. Juni 2023 16:03
aktualisiert: 23. Juni 2023 16:03
Quelle: ArgoviaToday

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