Volksschule

Aargauer Regierungsrat will das Schulgesetz in neue Form giessen

01.09.2023, 12:30 Uhr
· Online seit 01.09.2023, 09:07 Uhr
Der Aargauer Regierungsrat will das kantonale Schulgesetz nach über 40 Jahren einer Totalreform unterziehen. Er schlägt kaum inhaltliche Neuerungen vor, um die Schule nach der letzten Reform nicht zu überfordern. Die Mittelschule will der Regierungsrat neu in einem eigenen Gesetz regeln.
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Seit seinem Inkrafttreten im Jahr 1982 sei das Schulgesetz insgesamt 46 Mal angepasst worden, sagte Bildungsdirektor Alex Hürzeler (SVP) am Freitag vor den Medien. Es seien Paragrafen geändert, gestrichen oder hinzugefügt worden. Die Lesbarkeit des Gesetzes habe stark gelitten und die Sprache sei veraltet. Es habe auch viele gesellschaftliche Veränderungen gegeben.

So steht im geltenden Gesetz unter anderem: «Disziplinarmassnahmen sind erzieherisch sinnvoll zu gestalten; körperliche Züchtigung, Einschliessung und Kollektivstrafen sind nicht gestattet».

Diese Haltung und Formulierung sind aus der Zeit gefallen. «Disziplinarische Massnahmen dürfen erst dann angeordnet werden, wenn pädagogische Massnahmen nicht greifen. Die Anwendung körperlicher und psychischer Gewalt ist verboten», heisst es im Entwurf zum Schulgesetz.

Totalrevision soll Klarheit bringen

Die vorwiegend formelle Totalrevision des Schulgesetzes soll gemäss Regierungsrat nur wenige materielle Neuerungen bringen. Diese ergeben sich aus Anliegen überwiesener parlamentarischer Vorstösse. Der Regierungsrat will diese Forderungen umsetzen.

Dabei geht es um Themen wie die Zusammenarbeit der Gemeinden, den Eintrag von Absenzen in Zwischenberichten und Zeugnissen, schulspezifische Strafnormen sowie die Kostengutsprache für den Besuch einer Privatschule. Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Regelungsbedarf insbesondere mit neuen Vorschriften zum Datenschutz gestiegen sei, hiess es.

Regelung der Absenzen bestätigt

Klarheit will der Regierungsrat auch bei den Absenzen schaffen. Er übernimmt im Schulgesetz die bisherige Praxis: An der Oberstufe werden unentschuldigte Absenzen im Zwischenbericht und im Zeugnis eingetragen.

Bei Primarschülerinnen und -schülern machten solche Einträge dagegen keinen Sinn, weil für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder vor allem die Eltern in der Pflicht stünden, heisst es im Bericht des Regierungsrats. Die in Bezug auf die Konsequenzen beim Schulschwänzen noch nicht urteilsfähigen Primarschüler sollten bei der späteren Lehrstellensuche nicht mit solchen früheren Einträgen im Zeugnis belastet werden.

Volksschule nicht belasten

In den letzten Jahren gab es weitreichende Reformen wie die Strukturreform (zwei Jahre Eingangsstufe, sechs Jahre Primar- und drei Jahre Oberstufe), pauschale Ressourcenzuteilung und kommunale Führungsstrukturen. Daher sei es angezeigt, die Ergebnisse der vergangenen Teilrevisionen im Volksschulbereich zu konsolidieren, ohne die Schulen mit weiteren inhaltlichen Neuerungen zu belasten, hielt Bildungsdirektor Hürzeler fest.

Die finanziellen und personellen Auswirkungen der neuen Gesetze bleiben überschaubar, wie der Regierungsrat in seinem Bericht schreibt. Sie konzentrierten sich weitgehend auf das Themenfeld der Schule im digitalen Wandel.

Es geht um einen Initialisierungsaufwand von rund 1,5 Millionen Franken und jährlich wiederkehrend von rund einer Million Franken. Ein weiterer Punkt ist, dass künftig der Kanton und nicht mehr die Gemeinden für die Sonderschulzuweisung eines Kindes verantwortlich ist. So sollen Gemeinden von komplexen Entscheiden entlastet werden. Dies führt beim Kanton zu Mehrkosten von 400'000 Franken pro Jahr.

Start mit Schuljahr 2025/26

Bis Ende November können sich Parteien und Gruppierungen im Rahmen der Vernehmlassung zu den Entwürfen des Volksschulgesetzes und des Mittelschulgesetzes äussern. Nach der parlamentarischen Beratung und einer allfälligen Referendumsabstimmung sollen die neuen Gesetze am 1. August 2025 in Kraft treten.

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(sda/red.)

veröffentlicht: 1. September 2023 09:07
aktualisiert: 1. September 2023 12:30
Quelle: ArgoviaToday

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