Heute Montag ist der Startschuss für das Covid-Zertifikat. Es wird schrittweise ausgestellt. Spätestens bis Ende Juni soll es dann der ganzen Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Wie komme ich zu meinem Covid-Zertifikat?
Wer bereits vollständig geimpft ist, muss sich selber informieren, wie er an das Zertifikat kommt. Das kann man auf der Website des Kantons, in dem man geimpft wurde, machen. Im Vorteil ist, wer nach Ende Juni vollständig geimpft sein wird. Für diese Personen ist es etwas einfacher, denn sie sollten das Covid-Zertifikat digital und automatisiert als PDF oder auf Wunsch vor Ort erhalten.
Genesene Personen müssen ihre Genesung via PCR-Test bestätigen lassen. Ab dem 14. Juni kann man das Covid-Zertifikat beim Kanton über ein Online-Formular beantragen. Die Zustellung erfolgt danach in Papierform per Post innerhalb von rund sieben Tagen.
Wer ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen kann, dem wird das Covid-Zertifikat ab Ende Juni direkt in die «Covid Certificate»-App ausgestellt. Bei Selbsttests werden keine Zertifikate ausgestellt.
Wie lange ist es gültig?
Die Gültigkeit unterscheidet sich, je nachdem ob man geimpft, genesen oder getestet ist. Für Geimpfte gilt momentan eine Laufzeit von einem halben Jahr. Über eine Verlängerung auf neun Monate wird in nächster Zeit entschieden. Auch bei Genesenen ist das Zertifikat bis zu einem halben Jahr nach der Infektion gültig. Läuft diese Frist ab, müssen sie sich entweder impfen lassen oder Tests unterziehen. Für jene, die einen PCR-Test machen, ist das Zertifikat drei Tage lang gültig; nach einem Antigen-Test 24 Stunden. Letzterer wird im EU-Raum aber nicht akzeptiert.
Was kostet es?
Das Covid-Zertifikat ist grundsätzlich kostenlos. Verliert man das Covid-Zertifikat und muss deshalb ein neues ausgestellt werden, kann dies allenfalls etwas kosten.
Ist das Zertifikat kompatibel mit der EU?
Ja, das Covid-Zertifikat der Schweiz wird mit dem «EU Digital COVID Certificate» der EU kompatibel sein.
Wofür kann ich das Zertifikat brauchen?
Es ist vom Bund nicht genau geregelt, unter welchen Umständen man dieses Zertifikat vorweisen muss. Hauptzweck werden aber wohl das Reisen und Grossveranstaltungen wie Konzerte sein. In den nächsten Tagen wird der Bundesrat dies noch genauer definieren.