Ägypter muss Schweiz nach sexueller Nötigung bei Klangschalentherapie verlassen | ArgoviaToday
Bundesgericht

Ägypter muss Schweiz nach sexueller Nötigung bei Klangschalentherapie verlassen

7. Juli 2023, 11:58 Uhr
Ein im Kanton Aargau lebender Ägypter muss die Schweiz für fünf Jahre verlassen. Das Bundesgericht hat das entsprechende Urteil des Obergerichts bestätigt. Der 55-Jährige wurde wegen sexueller Nötigung verurteilt.
Das Bundesgericht in Lausanne hat den Landesverweis für einen im Aargau lebenden Mann bestätigt, der wegen sexueller Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde. (Archivbild)
© KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
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Die Vorgeschichte des Mannes ist lang. Er hatte im November 2002 ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt, das abgelehnt wurde. Er musste ausreisen. Er kam im April 2005 erneut in die Schweiz und heiratete eine schweizerisch-ungarische Doppelbürgerin. So erhielt er die Niederlassungsbewilligung.

Der Mann hatte gemäss den Gerichtsurteilen Anfang 2018 während einer Klangschalentherapie eine ebenfalls nackte Patientin sexuell genötigt. Das Obergericht hatte den Mann im Mai 2022 mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren bestraft. Es bestätigte zugleich die vom Bezirksgericht Brugg angeordnete Landesverweisung für die Dauer von fünf Jahren. Der Mann wehrte sich mit der Beschwerde ans Bundesgericht vor allem gegen die Landesverweisung. 

Obligatorischer Landesverweis 

Es handle sich nicht um einen schweren persönlichen Härtefall, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Eine Strafe wegen sexueller Nötigung führe als sogenannte Katalogtat grundsätzlich zu einer obligatorischen Landesverweisung von fünf bis 15 Jahren.

In den Erwägungen des Bundesgerichts heisst es, die persönliche und gesellschaftliche Integration des Mannes erweise sich in Anbetracht seiner Aufenthaltsdauer als wenig ausgeprägt. Neben seiner Ehefrau habe er keine Freunde. Er verfüge jedoch über «eine nahe, echte und tatsächlich gelebte Beziehung zu seiner Ehefrau».

Die Frau ist 70-jährig und bezieht AHV-Leistungen. Weil die Frau auch über eine ungarische Staatsbürgerschaft und somit über die EU-Unionsbürgerschaft verfüge, sei davon auszugehen, dass sich der Ägypter als Ehemann einer Unionsbürgerin in einem EU-Land, insbesondere in Ungarn, aufhalten dürfe. Die Ehefrau hat allerdings keine Kontakte mehr zu Ungarn.

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(sda/rag)

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 7. Juli 2023 12:01
aktualisiert: 7. Juli 2023 12:01
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