Man erachte die bestehende Regelung als zielführend, schrieb der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme zur Motion. Die Erläuterungen des Regierungsrats machen klar, dass alles – wie immer bei Steuern – sehr kompliziert ist.
Bei einer anderen Berechnungsart der Steuern gebe es Probleme wegen des interkantonalen Doppelbesteuerungsrechts. Und ein Spezialfall «AKB» würde den Bestrebungen der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) zuwiderlaufen, hiess es.
Die SSK kam zum Schluss, dass sich die Schnittstelle zwischen Banken und deren Kunden als Folge der Digitalisierung stark verändern wird. Daher müsse der steuerrechtliche Begriff der Betriebsstätte allenfalls neu definiert werden, um eine sachgerechte Steuerausscheidung zu gewährleisten.
Aufteilung gemäss AHV-Bruttolohnsumme
Im Endeffekt hat sich gemäss SSK die AHV-Bruttolohnsumme als der sinnvollste Schlüssel für die interkantonale Steuerausscheidung, da diese bei den Banken sehr gut an den einzelnen Standorten lokalisierbar ist und eine hohe Korrelation mit der Wertschöpfung aufweist.
Der Regierungsrat weisst darauf hin, dass eine Änderung der Praxis zu erheblicher Rechtsuntersicherheit führen könne. Auch müsste die Frage geklärt werden, ob dann nicht andere Banken und Unternehmen mit Betriebsstätten im Aargau der Spezialregelung unterliegen würden. Daher sei eine andere Regelung «nicht sachgerecht».
Aarau erhält 63 Prozent der Steuern
Die AKB musste für das Geschäftsjahr 2022 insgesamt 10,5 Millionen Franken Steuern bezahlen. Das Geld geht an die Standortgemeinden der insgesamt 32 Filialen. Aarau als AKB-Hauptsitz nahm 6,6 Millionen Franken ein – 63 Prozent der gesamten Steuern. Brugg erhielt 494'000 Franken und Baden 493'000 Franken, also je 5 Prozent.
Zofingen bekam 268'000 Franken und Rheinfelden 238'000 Franken. Die Stadt Olten SO, wo es ebenfalls eine Geschäftsstelle gibt, erhielt 374'000 Franken. 25 kleinere Aargauer Standortgemeinden bekamen total 1,6 Millionen Franken oder 16 Prozent der Gesamtsteuer.
Staatsbank ist wichtig für Standortgemeinden
Die AKB sei nicht nur ein wichtiger Arbeitgeber in den Standortgemeinden, sondern auch ein wichtiger Steuerzahler, hiess es in der Motion von Grossräten der SVP und FDP. Die grossen Unterschiede zwischen den Steuereinnahmen für die Standortgemeinden seien ein «Missverhältnis».
Diese Gemeinden sollten auch im Verhältnis ihrer Wichtigkeit wie Kundenvolumen, Erträge und Marktgebiet vom Erfolg der Kantonalbank profitieren. Die Motionäre schlugen vor, dass jede Filiale eine Betriebsstätten-Buchhaltung führen muss.
Der Regierungsrat winkt ab: Er könne dies nicht verordnen, sondern sei Sache des AKB-Bankrats. Falls doch eine solche Buchhaltung vorliegen würde, muss laut Regierungsrat bezweifelt werden, ob sich eine wesentliche Umverteilung der Steuererträge der betroffenen Städte und Gemeinden ergeben würde.
Der Hauptsitz in Aarau biete die wesentlichen und äusserst wertschöpfungsintensiven Dienstleistungen für ihre Geschäftsstellen an und sei in einem hohen Grad verantwortlich für den Bankerfolg.
Der Hauptsitz profitiert immer
Das Thema der wertschöpfungsintensiven Headquarters betreffe alle Städte und Gemeinden, die Unternehmen mit Betriebsstätten – also nicht nur Banken beherbergten. «Von diesen Headquarters profitieren häufig auch umliegende Gemeinden, da dort wohnhafte Kaderpersonen Einkommens- und Vermögenssteuern entrichten», schrieb der Regierungsrat weiter.