Aargau/Solothurn

Am falschen Schalter: Frau verschmiert Türe im Gemeindehaus mit Lippenstift

Dottikon

Am falschen Schalter: Frau verschmiert Türe im Gemeindehaus mit Lippenstift

· Online seit 11.07.2022, 07:16 Uhr
Eine Frau wollte in Dottikon Geld vom Betreibungsamt zurückfordern. Sie sprach dafür auf der Gemeindekanzlei vor. Ein Missverständnis, das eigentlich schnell geklärt schien, endete zuerst mit Schmierereien im Gang und jetzt mit einer Busse in der Höhe von 990 Franken.
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Ein Mittwochnachmittag im September 2021: In Dottikon betritt eine Frau das Gemeindehaus an der Bahnhofstrasse. Der Grund: Sie hat festgestellt, dass ihr Arbeitgeber zu viel Geld an das Betreibungsamt gezahlt hatte. Und dieses Geld möchte sie sofort wiederhaben.

Sie spricht am Schalter der Gemeindekanzlei vor. Der Verwaltungsleiter nimmt sich der Sache an. Er telefoniert mit dem Betreibungsamt und bringt in Erfahrung, dass der zu viel einbezahlte Betrag in wenigen Tagen an die Frau überwiesen werden wird. Der Verwaltungsleiter informiert die Klientin an seinem Schalter umgehend: Die Zahlungsanweisung für die Rückerstattung sei «bereits erfolgt».

Gemeindehaus verschmiert

Hinter dem Schalter scheint die Angelegenheit damit geklärt – doch vor dem Schalter wird die Neuigkeit anders aufgefasst. Das geht aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hervor, den ArgoviaToday einsehen konnte.

Demnach besteht die Frau darauf, das fragliche Geld sofort zurückzuerhalten. Der Verwaltungsleiter versucht ihr «abermals» zu erklären, dass dies hier auf der Gemeindekanzlei nicht möglich sei. Sie müsse sich dafür an das Betreibungsamt wenden. Die Folge davon: «ein verbaler Disput».

Der Gemeindeleiter bittet die Klientin mehrere Male, das Gemeindehaus doch nun bitte zu verlassen. Was diese schliesslich auch tut – jedoch nicht, ohne dem Betreibungsamt eine Art Gruss zu hinterlassen. Beim Hinausgehen zückt sie einen roten Lippenstift und verschmiert damit «die Türe des Betreibungsamtes inkl. Türklinke und Öffnungszeiten-Schild».

Busse von knapp 1000 Franken

Dabei soll gemäss Strafbefehl ein Sachschaden von 150 Franken entstanden sein. Die Staatsanwaltschaft taxiert die Aktion als «geringfügige Sachbeschädigung». Weil die Frau in den Monaten davor und danach einige Verkehrsbussen nicht bezahlt hatte, flattert ihr vor einigen Tagen ein zusammengefasster Strafbefehl ins Haus.

Dass die Frau nicht einige Tage auf die Rückzahlung warten mochte, kommt sie jetzt teuer zu stehen. Sie wird zu einer Busse von insgesamt 990 Franken verurteilt, hinzu kommen Administrativkosten von knapp 700 Franken.

(rio.)

veröffentlicht: 11. Juli 2022 07:16
aktualisiert: 11. Juli 2022 07:16
Quelle: ArgoviaToday

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