Aargau/Solothurn

Aussage gegen Aussage – wer sagt die Wahrheit?

Sexuelle Belästigung

Aussage gegen Aussage – wer sagt die Wahrheit?

10.02.2023, 11:48 Uhr
· Online seit 10.02.2023, 07:19 Uhr
Ein Aargauer Masseur wurde vor dem Bezirksgericht Baden angeklagt, weil er eine Patientin sexuell belästigt haben soll. Diese kann den Vorfall jedoch nicht beweisen und ein Motiv soll der Inhaber der Massagepraxis ebenfalls keines haben. Er wurde freigesprochen.
Corinne Bürki
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Ein Aargauer Masseur soll bei einer Patientin mit der Hand unter den Slip und unter den BH gefahren sein und dort kreisende Massagebewegungen im Schambereich und um die Brustwarze vorgenommen haben. Die Vorwürfe stammen von der 26-jährigen Sonja, die daraufhin bei der Polizei Anzeige erstattet hat, wie die Aargauer Zeitung schreibt.

Nun ging der Fall in Baden vors Bezirksgericht – mit einer Anklage wegen sexueller Belästigung. Der 49-jährige Masseur, der Vater von sechs Kindern und Inhaber der Massagepraxis ist, bestritt die Anschuldigung vehement: «Ich habe sie nie weder unter dem Slip, noch unter dem BH berührt und auch nie den Eindruck gewonnen, dass sie sich unwohl fühlte», verteidigte er sich vor Gericht. Er arbeite zudem immer mit Handschuhen, die Hosen seiner Patienten und Patientinnen blieben stets angezogen, so auch die restliche Kleidung.

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Weder Beweise noch ein Motiv ersichtlich

Ein Motiv wurde vor Gericht nicht genannt, auch Beweise konnten keine geliefert werden. Der Patient, der nach Sonja einen Termin hatte, hat ebenfalls nichts ungewöhnliches bemerkt. Er berichtete, sie habe sich sogar noch eine selbstgemachte Creme vom 49-Jährigen gekauft und habe sich nichts anmerken lassen, was auf einen derartigen Vorfall hätte hindeuten können.

«Im Zweifel für den Angeklagten»

Die Staatsanwaltschaft forderte, dass der Angeklagte zu einem Bussgeld von 3000 Franken zu verurteilen sei. Schlussendlich sprach die Richterin Angela Eckert den 49-Jährigen aufgrund der geringen Beweislast frei. Es gelte die Unschuldsvermutung «im Zweifel für den Angeklagten».

Allerdings habe er während der Massage die Maske unter das Kinn gezogen, was eine Covid-Widerhandlung darstelle: dafür muss er 300 Franken Busse bezahlen. Zusätzlich kommt ein Viertel der Verfahrenskosten auf ihn zu. Die restlichen Kosten gehen zu Lasten des Staates.

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(red.)

veröffentlicht: 10. Februar 2023 07:19
aktualisiert: 10. Februar 2023 11:48
Quelle: ArgoviaToday

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