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Beim Autoverkauf: Mann wird wegen Manipulation des Kilometerstands verurteilt

Bezirksgericht Baden

Beim Autoverkauf: Mann wird wegen Manipulation des Kilometerstands verurteilt

10.03.2024, 14:48 Uhr
· Online seit 10.03.2024, 14:46 Uhr
Nachdem im Herbst der Verkäufer eines Autos wegen Urkundenfälschung freigesprochen wurde, stand nun der Käufer wegen Betrugs vor Gericht. Der 23-jährige Autohändler soll den Tacho um 70’000 Kilometer verstellt haben, bevor er es weiter verkaufte.
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«Von aussen war er schön», meinte der Zeuge im Bezirksgericht Baden zum Wagen. Das Cabriolet hatte es allerdings gewissermassen in sich: So hatte es vor bald drei Jahren ein junger Mann aus dem Limmattal mit einem Stand von rund 193’000 Kilometern zum Preis von 20’000 Franken gekauft. Zwei Monate später verkaufte er den Wagen für 24’000 Franken weiter. Dies berichtet die Aargauer Zeitung.

Doch da wies der Tacho nur noch rund 123’000 Kilometer auf. Der Käufer wiederum verkaufte das Auto mit diesem Kilometerstand weiter an einen Dritten – für 27’000 Franken. Dieser stellte fest, dass der Kilometerstand manipuliert worden war und machte den Verkauf rückgängig.

Bereits der zweite Gerichtsfall

Der «Zwischenhändler» klagte, und der junge Mann wurde per Strafbefehl wegen Betrug zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Franken sowie zu einer Busse von 900 Franken verurteilt. Dagegen erhob dieser Einsprache. Deshalb hatte sich Gabriella Fehr, Präsidentin des Bezirksgerichts Baden, als Einzelrichterin mit dem Autohandel zu befassen – bereits zum zweiten Mal.

Im letzten Herbst war der ursprüngliche Besitzer des Autos vom Vorwurf der Urkundenfälschung freigesprochen worden. Ihm war vorgehalten worden, den Kaufvertrag nachträglich durch das Einsetzen des Kilometerstandes abgeändert zu haben.  

Seine Zeugen halfen vor Gericht nur wenig

Zwei Zeugen, der Vater und ein Onkel des Beschuldigten, konnten vor Gericht wenig zur Wahrheitsfindung beitragen. Er sei beim Kauf des Autos durch den Beschuldigten nur zufällig vor Ort gewesen, meinte der Onkel, und er habe das Auto nicht angeschaut. Er sei zwar beim Handel dabei gewesen, sagte der Vater des Beschuldigten. Er habe das aber «nicht so ernst genommen». Den Tacho des Wagens habe er nicht angeschaut und auch den Kaufvertrag habe er «nicht so genau kontrolliert». Immerhin war er – aus «versicherungstechnischen» Gründen – Halter des Wagens.

Der 23-jährige Beschuldigte erklärte, dass der Wagen mit 116’000 oder 117’000 Kilometern, ab Platz, ohne Garantie oder Gewährleistung angeboten worden sei. Er habe das Auto gekauft, weil es «für diesen Preis einfach gepasst» habe. Auf den Einwand der Richterin, dass der Verkäufer das Auto mit 189’000 Kilometern inseriert hätte, entgegnete der Beschuldigte: «Das stimmt nicht. Mit diesem Kilometerstand hätte ich das Auto nie gekauft. Ich hätte es nicht einmal angeschaut.»

Der Beschuldigte gab zu, dass er sich vielleicht falsch ausgedrückt hatte, als er widersprüchliche Aussagen zum Serviceheft machte. Er behauptete zunächst, dass das Serviceheft fehlte, während der Verkäufer angab, dass es vorhanden war. Der Beschuldigte hatte Ersatz für das Serviceheft bei einer Markenvertretung bestellt.

«Habe nichts manipuliert»

Zum Grund für seine Einsprache gegen den Strafbefehl erklärte er: «Weil ich nichts manipuliert habe.» Der Verteidiger beantragte vollumfänglichen Freispruch, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Staatskasse. Sein Mandant sei jung und unerfahren und ebenso geschädigt worden wie der Kläger, machte er geltend.

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Der Verkäufer des Autos sei einschlägig vorbestraft. Dieser habe den Vertrag ausgefüllt. Dabei sei der Kilometerstand offensichtlich nachträglich eingesetzt worden. «Das Beweisverfahren wirft mehr Fragen auf als es beantwortet», so der Verteidiger. «Wieso sollte mein Mandant ein Serviceheft bestellt haben? Das zeigt doch, dass er sich keiner Schuld bewusst war.»

«Variierende Geschichten»

Das Gericht gelangte jedoch zu einem Schuldspruch. Es verurteilte den jungen Mann wegen Betrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Franken und einer Busse von 700 Franken. Zudem muss er dem gutgläubigen Käufer des Autos 7000 Franken samt Zins bezahlen. Darüber hinaus gehende Forderungen verwies das Gericht auf den Zivilweg.

«Unbestritten ist, dass der Kilometerstand manipuliert worden ist», so Gerichtspräsidentin Fehr zum Urteil. «Der letzte Besitzer kann es nicht gewesen sein. Der erste Verkäufer theoretisch schon. Aber vieles spricht dagegen.» Viele Indizien würden gegen den Beschuldigten sprechen. «Ihre Geschichten variieren immer wieder», wandte sie sich an den jungen Mann. «Fakt ist, dass gemäss Ausschlussverfahren eigentlich nur Sie für die Manipulation in Frage kommen.»

(Aargauer Zeitung / Louis Probst)

veröffentlicht: 10. März 2024 14:46
aktualisiert: 10. März 2024 14:48
Quelle: ArgoviaToday

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