Lernfahrer kurvt alleine auf dem Spitalgelände und rammt zwei Autos
Drei Männer suchten im vergangenen Juli das Kantonsspital in Baden auf. Doch wegen den damals geltenden Coronamassnahmen durften nur der Kranke und ein Freund ins Spital, der dritte Mann, ein Eritreer musste draussen bleiben. Wie die «Aargauer Zeitung» einem rechtskräftigen Strafbefehl entnehmen kann, wurde dem Eritreer langweilig. Er bat seinen Kollegen um den Autoschlüssel, da er Bargeld aus dem Auto holen wollte, um sich etwas aus dem Getränkeautomaten zu kaufen.
Er wollte alleine üben
Einige Zeit später fing es an zu regnen, daher setzte er sich hinters Steuer des Mazdas. Als ihm langweilig wurde, beschloss er, auf dem Parkplatz herumzufahren. Das alleine ist schon strafbar, da er zu dieser Zeit nur den Lehrfahrausweis hatte und keine Begleitperson neben ihm sass. Trotzdem übte er auf dem Parkplatz verschiedene Fahrmanöver.
Nach nur wenigen Minuten kam es zum ersten Unfall: Beim Rückwärtsfahren prallte er in einen VW. Trotzdem fuhr er weiter, um noch mehr Übungen zu machen. Kurz darauf stiess er wieder beim Rückwärtsfahren in einen parkierten Toyota. Danach soll er gemäss Strafbefehl stockend vorwärts gefahren sein, beschleunigt und dabei in eine Mauer gefahren sein. Damit entstand auch beim Kantonsspital Baden ein leichter Schaden.
Polizei durchschaute die Lüge
Die Polizei rief er zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Stattdessen rief er seinen Freund und den Besitzer des Autos an. Dieser kam auf den Parkplatz. Gemeinsam beschlossen die Beiden, den Mazda vor den Toyota zu stellen, die Polizei zu rufen und so zu tun, als wäre der Besitzer des Autos für den Schaden verantwortlich.
Die Polizei konnte jedoch nachweisen, dass die Ereignisse anders abgelaufen waren. Wie die Polizei das herausfand, ist gemäss «Aargauer Zeitung» nicht im Strafbefehl aufgeführt. Der Lernfahrer wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 2000 Franken und einer Busse von 1160 Franken verurteilt. Zudem muss er Strafbefehlsgebühren und Polizeikosten von rund 1400 Franken bezahlen.
Der Besitzer des Fahrzeugs, der die Polizei belogen hat, wird auch bestraft. Er erhält eine bedingte Geldstrafe über 4200 Franken und eine Busse von 1000 Franken, hinzu kommt die Strafbefehlsgebühr über 900 Franken.
(red.)