Limmattaler schiesst auf Tauben – Gericht entzieht ihm alle Waffen
Die Waffensammlung des Manns war mit über 30 Objekten bestückt. Die Palette reichte vom Sturmgewehr über Pistolen und Karabiner bis hin zu Jagdwaffen oder Schalldämpfern, schreibt die «Limmattaler Zeitung». Der Mann ist seine ganze Sammlung los, nachdem er in der Öffentlichkeit mehrmals den Abzug betätigte.
Vor Einkaufsgeschäft auf Taube gefeuert
Unter anderem schoss er im Herbst 2021 vor einem Geschäft aus dem Schiebedach seines Autos auf eine Taube. Bei einer anderen Gelegenheit nahm er auf einem Bauernhof ebenfalls Tauben ins Visier. Der Mann wurde im September 2021 wegen mehrfachen Vergehens gegen das Waffen- und Jagdgesetz schuldig gesprochen. Das Urteil bezog sich daneben auch auf Betrugsfälle und mehrfacher Urkundenfälschung.
Dass Statthalteramt Dietikon fällte am 9. Mai 2022 den definitiven Entscheid, die Waffen inklusive Zubehör zu beschlagnahmen und zu verkaufen. Der Erlös sollte zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet und ein allfälliger Überschuss an den Waffenliebhaber ausbezahlt werden. Nach dem Regierungsrat als erste Rekursinstanz und dem kantonalten Verwaltungsgericht urteilte auch das Bundesgericht in dem Fall.
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Verträge, Bewilligungen und Erwerbsscheine fehlen
Der Mann besass Waffen ohne die notwendigen Erwerbsscheine oder Ausnahmebewilligungen. Es fehlten auch vorgeschriebene schriftliche Verträge für die Übernahme seiner Sammelobjekte. Diese Aspekte fielen allesamt negativ ins Gewicht. Der Waffenliebhaber muss die Gerichtskosten von 2000 Franken übernehmen.
(lba)