Kulturlokal

Mäzen verliert auch vor Aargauer Obergericht – das kommt ihn teuer zu stehen

09.07.2023, 08:53 Uhr
· Online seit 09.07.2023, 08:53 Uhr
Streit um Badener Kulturlokal: Drei Mitglieder des ehemaligen Vereins Trotamundos sind auch in zweiter Instanz freigesprochen worden. Das Obergericht weist die Klage ihres ehemaligen Unterstützers ab.
Philipp Zimmermann / Aargauer Zeitung
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Das Kulturlokal Trotamundos im Kries-Areal schloss vor sechs Jahren – der Streit zwischen dem Vermieter und drei Vereinsmitgliedern schwelt weiter. Nun hat sich das Obergericht mit einer Klage auseinandersetzen müssen.

Doch von Anfang: Der Eigentümer der einstigen Schlosserei stellte dem Verein rund fünf Jahre lang das Lokal zur Zwischennutzung zur Verfügung, ohne einen Mietzins zu verlangen. Er übernahm auch Materialkosten für Sanierungsarbeiten, bei einem letzten Projekt 20’000 Franken. Vereinsmitglieder leisteten dafür Sanierungsarbeiten und bauten Räumlichkeiten aus. Im Lokal trafen sich die Mitglieder regelmässig. Sie führten aber auch kulturelle Aktivitäten wie Kleinkunstevents oder Konzerte durch.

Zum Streit kam es vor sieben Jahren

2016 entbrannte ein Streit: Der Eigentümer verlangte, dass die Räume rauchfrei werden. Dies setzte der Verein versuchsweise um, doch daraufhin klagten Nachbarn über Lärm, weil sich Besucher der Events zum Rauchen vor dem Lokal aufhielten. Es kam zum Zerwürfnis: Der Eigentümer kündigte dem Verein. Im März 2017 schloss der Verein den Mäzen aus. Ende Juni folgte ein grosses Abschlussfest. Rund zwei Wochen später räumten Vereinsmitglieder das Lokal.

Damit war keineswegs das letzte Kapital des Streits geschrieben. Der Eigentümer der Liegenschaft reichte eine Anzeige ein. Er warf mehreren Vereinsmitgliedern Diebstahl, Hausfriedensbruch, Veruntreuung und Sachbeschädigung vor. Diese hätten gezielt die Beleuchtungsabdeckung eines Kühlschranks, drei Baruntermöbel, sechs fixe Beleuchtungskörper, Ventilatoren, Tablare und eine Lampe geklaut.

Im Dachstock hätten sie Tapeten von der Wand gerissen, ebenso Lampen und Steckdosen sowie Kabel aus einem Kabelkanal. Sie seien gegen seinen Willen ins Haus eingedrungen und hätten ihm rund 3300 Franken nicht zurückerstattet – eine Restsumme jener Materialkosten.

Freispruch von sämtlichen Vorwürfen

Das Bezirksgericht sprach die Präsidentin, den Kassier und eine weitere Frau des Vorstands frei. Die Zivilforderungen des Mäzens wies es ab. Dagegen erhob er als Privatkläger Beschwerde und zog vor das Obergericht. Er forderte die vollumfängliche Aufhebung der Urteile des Bezirksgerichts. Doch ohne Erfolg: Das Obergericht hat das beschuldigte Trio von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen, wie aus den schriftlichen Urteilen hervorgeht.

Das Obergericht verpflichtet den Mäzen, die Verfahrenskosten zu übernehmen und den drei Beschuldigten eine Parteientschädigung zu zahlen. In der Summe sind das knapp 7000 Franken. Zudem muss der Privatkläger die Hälfte der Verfahrenskosten für die Verhandlung vor dem Bezirksgericht übernehmen, und auch die Hälfte der Parteikosten der Beschuldigten. Das sind in der Summe rund 26’000 Franken.

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veröffentlicht: 9. Juli 2023 08:53
aktualisiert: 9. Juli 2023 08:53
Quelle: ArgoviaToday

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