Killwangen

Neuer Eingang und mehr Sicherheit: So wird das «Meierbädli» umgebaut

· Online seit 07.03.2024, 06:05 Uhr
Die beliebte Dorfbadi in Killwangen ist weder behindertengerecht noch für Familien mit Kinderwagen geeignet. Auch die Sicherheit ist nicht gewährleistet. So will die Gemeinde die Probleme lösen.
Nicolas Blust / Aargauer Zeitung
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Das Meierbädli, die beliebte Dorfbadi von Killwangen, ist weder behindertengerecht noch für Familien mit Kinderwagen geeignet. Darum muss ein neuer Zugang her. Der Kredit über 155'000 Franken für den neuen Eingang wurde bereits an der Gemeindeversammlung vom 22. November gesprochen. Nun liegt das entsprechende Baugesuch auf. Künftig soll der Zugang ab der Rütihaldenstrasse erfolgen; heute erfolgt dieser noch über eine Treppe ab der Rebäckerstrasse.  

Der neue Zugangsweg soll rollstuhlgerecht gebaut werden. Er führt von der verlängerten Rütihaldenstrasse – südlich der bestehenden Lärmschutzmauer des Schützenhauses – parallel der Baugebietsgrenze bis zum Meierbädli. Dort werde über ein neues Tor der Zugang erfolgen, schreibt die Gemeinde im aufliegenden Baugesuch. Dank einer nur leichten Steigung wird der neue Weg für Rollstühle und Kinderwagen leicht befahrbar sein. Der bisherige Eingang soll mit einer durchgehenden Mauer verschlossen werden.

Auch die Sicherheitslage wird verbessert

Auch die Sicherheit der Dorfbadi ist mangelhaft. Das ergab eine Abklärung der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU). Diese zeigte auf, dass die Gemeinde haftpflichtig wird, wenn entsprechende Voraussetzungen nicht erfüllt sind. «Für die Sicherheit der Anlage wurde ein Zaun empfohlen», schreibt die Gemeinde. Deshalb werde die bestehende Hecke mit Zaun durch einen neuen 1,5 Meter hohen Doppelstab-Gittermatten-Zaun ersetzt.

Dadurch könne künftig auch der Weg rund um das Schwimmbecken die vorgegebene Breite von 1,25 Metern einhalten, die von der BFU gefordert sind. Im Sommer können so alle Bewohnenden von Killwangen die Dorfbadi nutzen und müssen sich keine Sorgen um ihre Sicherheit machen. Und die Gemeinde verletzt ihre Sorgfaltspflicht nicht.

veröffentlicht: 7. März 2024 06:05
aktualisiert: 7. März 2024 06:05
Quelle: ArgoviaToday

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