Quelle: ArgoviaToday / Severin Mayer
Der 81-jährige Zürcher soll ein Zufallsopfer gewesen sein. Der Angeklagte war ursprünglich mit Suizidabsichten in Würenlos ans Limmatufer gegangen. Dann änderte er seine Meinung und beschloss, den Rentner zu töten.
Am Dienstag stand der 32-jährige Angeklagte nun vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und eine stationäre Massnahme. Am Abend wurde er nun des Mordes schuldig gesprochen. Das Gericht stellte eine verminderte Schuldfähigkeit fest, der Mann muss eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren absitzen. Die Strafe wird zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben.
Das Bezirksgericht fällte das Urteil einstimmig. Das Gericht gestand dem Mann eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Das wirke sich auf das Strafmass, jedoch nicht auf die Qualifikation der Tat aus, hiess es in der Urteilsbegründung. Es handle sich um eine schwere Tat.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(red./sda)