Baden, Turgi, Ennetbaden, Wettingen, Ober- und Untersiggenthal, Ehrendingen, Freienwil, Neuenhof und Killwangen: Diese zehn Gemeinden beteiligen sich am vorliegenden Gesamtverkehrskonzept (GVK) im Raum Baden. Alle Gemeinde- und Stadträte haben nach einer breitgefächerten Lagebeurteilung ein Ziel definiert und gleichzeitig auch festgelegt, wie dieses erreicht werden sollte.
Der Verkehr in Baden ist hausgemacht
Die Haupterkenntnis des erarbeiteten Konzeptes ergab, dass der Verkehr im Raum Baden und Umgebung aus regionaler Sicht mehrheitlich hausgemacht sei. Wer den Grossraum Baden durchfährt, mache dies häufig mit dem Zug oder über die Autobahn. Die Kantonsstrassen verlaufen in den meisten Gemeinden mitten durch Siedlungsgebiet und sind für Velofahrer und Fussgänger nicht attraktiv.
Dies mache die innere Entwicklung der Ortschaften schwierig. Die GVK-Gemeinden sind sich ausserdem einig, dass die Bevölkerung in den nächsten 17 Jahren um ein Drittel wächst. Der Autoverkehr nimmt in dieser Zeit um 20 Prozent zu und der ÖV sowie der Fuss- und Veloverkehr soll um rund 40 Prozent ansteigen.
ÖV, Velo- und Fusswege sollen attraktiver werden
Ein grundlegendes Ziel der GVK-Gemeinden ist, dass die Menschen im Raum Baden möglichst häufig mit dem ÖV, Velo oder zu Fuss unterwegs sein sollen. Die Velowege sollen attraktiver werden und die Zielorte im Raum Baden direkt verbinden. Das ÖV-System müsse leistungsfähig und mit anderen Fortbewegungsmitteln gut vernetzt sein. Handkehrum soll eine Autofahrt von A nach B in der Region auch im Jahr 2040 von der Reisezeit überschaubar bleiben. Ein anderer Aspekt ist der Schwerverkehr: Lastwagen sollen so wenig wie möglich durch den Siedlungsraum fahren.
Die Erkenntnisse des GVKs und dessen Ziele werden am 17. Juni an der Mobilitäts-Konferenz beraten. Ein 200-köpfiges Gremium mit allen möglichen Behörden, Verbänden und Interessengruppen aus dem Grossraum Baden nehmen das Konzept unter die Lupe. 2025 will der Kanton Aargau alle wichtigen Erkenntnisse und Zielsetzungen der Regionen zusammenfassen und im kantonalen Richtplan festsetzen.
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(red.)