Arbeitswelt

Basler Mindestlohn bleibt ohne Auswirkung auf den Kanton Aargau

· Online seit 17.06.2022, 11:06 Uhr
Der ab Juli im Kanton Basel-Stadt geltende Mindestlohn von 21 Franken pro Stunde wird keine direkten Auswirkungen auf den Aargau haben. Das hält der Aargauer Regierungsrat in der Antwort auf einen Parlamentsvorstoss fest. Das Parlament will nichts von einem Mindestlohn wissen.
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Den kantonalen Mindestlohn erhalte, dessen gewöhnlicher Arbeitsort im Kanton Basel-Stadt liege, schreibt der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine FDP-Interpellation.

Der Mindestlohn habe damit keine Wirkung auf ausserkantonale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gelegentlich in Basel-Stadt arbeiteten. Erfolgten die Arbeiten jedoch regelmässig und gewöhnlich in Basel, so gelte der basel-städtische Mindestlohn unabhängig vom Sitz der Firma.

Weil der Kanton Basel-Stadt auf die Ausweitung des Geltungsbereichs verzichtete habe, erübrige sich eine Intervention des Regierungsrats, heisst es in der Antwort weiter.

Basler Volk hiess Mindestlohn gut

Als erster Deutschschweizer Kanton führt Basel-Stadt einen Mindestlohn ein. Ab 1. Juli gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge ein minimaler Bruttoverdienst von 21 Franken pro Stunde.

Die 21 Franken sind im Gesetzestext über den Mindestlohn festgeschrieben, den das baselstädtische Stimmvolk im Juni 2021 mit einer Ja-Stimmen-Mehrheit von 54 Prozent guthiess. Es handelte sich um den Gegenvorschlag zu einer nicht angenommenen Initiative der Gewerkschaften, die einen Mindestlohn von 23 Franken verlangt hatten.

Im Kanton Aargau ist ein Mindestlohn politisch vom Tisch: Im März 2021 lehnte Grosse Rat mit 70 zu 61 Stimmen die SP-Forderung ab, einen Bericht zu einem kantonalen Mindestlohn ausarbeiten zu lassen. Der Regierungsrat hatte das Anliegen unterstützt.

veröffentlicht: 17. Juni 2022 11:06
aktualisiert: 17. Juni 2022 11:06
Quelle: sda

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