Aufsichtsverfahren

Beschwerde von ehemaligem KSA-Chefarzt Fandino teilweise gutgeheissen

· Online seit 01.02.2023, 11:39 Uhr
Die Aargauer Regierung heisst die Beschwerde des früheren Chefarztes der Neurologie am Kantonsspital Aarau, Prof. Dr. med. Javier Fandino, gegen einen Bussentscheid teilweise gut. Die Vorwürfe gegen den Beschuldigten müssten neu abgeklärt und beurteilt werden, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Mittwoch mit.
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Ende 2021 schloss die Abteilung Gesundheit des Departements Gesundheit und Soziales DGS das Aufsichtsverfahren gegen das Kantonsspital Aarau und dessen Chefarzt Fandino ab. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, infolge mangelhafter Vorbereitung eines operativen Eingriffs eine falsche Seite eines Schädels geöffnet zu haben.

Quelle: Beitrag vom 09.09.2020

Zudem wurde ihm angelastet, den Wirkstoff 5-ALA zur besseren Sichtbarmachung von Tumoren durchgehend auch bei gutartigen Hirntumoren eingesetzt zu haben. Der ehemalige Chefarzt der Klinik Neurochirurgie war wegen der Verletzung der Regeln der ärztlichen Kunst mit 10'000 Franken gebüsst worden.  

Hauptantrag abgewiesen

Der Gebüsste verlangte die Aufhebung des Entscheids sowie die Nachbeurteilung der Fälle aufgrund unzureichender Würdigung von wissenschaftlichen Erkenntnissen. Ausserdem sei ihm das rechtliche Gehör nicht gewährt worden.

Die Regierung hat den Hauptantrag abgewiesen, die Eventualanträge aber gutgeheissen. Die Abteilung Gesundheit muss nun die verschiedenen Sachverhalte unter Einbezug von neuen Unterlagen und Erkenntnissen neu überprüfen und beurteilen.

(red.)

veröffentlicht: 1. Februar 2023 11:39
aktualisiert: 1. Februar 2023 11:39
Quelle: ArgoviaToday

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