Illegales und aggressives Telefonmarketing

Bundesgericht hebt Aargauer Urteil auf

· Online seit 10.07.2022, 13:36 Uhr
Das Bundesgericht hat im Fall der aufdringlichen Telefonverkaufsfirma Geminis Marketing GmbH ein letztinstanzliches Urteil gefällt. Die Beschwerde eines Firmenverantwortlichen wurde gutgeheissen, er muss seine Geldstrafe von 216'000 Franken nicht bezahlen – allerdings ist das an Bedingungen gebunden.
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Im Mai 2021 verurteilte das Obergericht vier Männer, weil sie aggressive und teils illegale Telefonwerbung in Auftrag gegeben hatten. Damit verstiessen sie gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Anders als die erste Instanz – das Bezirksgericht Zofingen – sprach das oberste kantonale Gericht keine Freiheitsstrafen, sondern nur Geldstrafen aus.

Für einen der zwei Hauptverantwortlichen von Geminis Marketing hatte der Schuldspruch eine unbedingte Geldstrafe von 216'000 Franken zur Folge.Dagegen wehrte sich der Mann mit einer Beschwerde vor Bundesgericht. Er beantragte, das Urteil des Obergerichts sei aufzuheben und die Geldstrafe unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren bedingt auszusprechen.

Bedingte Geldstrafe trotz Vorstrafe im Kanton Zug

Die Vorinstanz verwies darauf, dass der Beschwerdeführer im Kanton Zug bereits wegen Raufhandels verurteilt worden und damit vorbestraft sei. Ein bedingter Vollzug sei aber nur bei «besonders günstigen Umständen» möglich, welche nicht vorliegen würden. Zu einem anderen Schluss kommt nun das Bundesgericht: Der bedingte Vollzug der Geldstrafe sei dem Beschwerdeführer zu gewähren, heisst es im Urteil.

Das Aargauer Obergericht gewichte die Vorstrafe und die erneute Straffälligkeit des Mannes schwerer als die Stabilisierung seiner persönlichen Verhältnisse. Die Beschwerde des Mannes wird deshalb gutgeheissen und das Urteil des Obergerichts aufgehoben. Somit ist aus der erstinstanzlichen Freiheitsstrafe letztlich eine bedingte Geldstrafe geworden – ein deutlich milderes Strafmass.

(Aargauer Zeitung/Julian Spörri)

veröffentlicht: 10. Juli 2022 13:36
aktualisiert: 10. Juli 2022 13:36
Quelle: Aargauer Zeitung

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