Obergericht

Darf man Mäuse in die Luft sprengen oder nicht?

29.04.2022, 09:49 Uhr
· Online seit 28.04.2022, 19:59 Uhr
Es ist eine sehr umstrittene Technik, die zwei Aargauer sogar auf die Anklagebank bringt. Sie haben mit einem zugelassenen Gerät Mäuse in die Luft gesprengt. Als sei dies nicht schon genug verwirrend, hat das Gericht den einen Beschuldigten freigesprochen und den anderen verurteilt. Heute wurden beide Fälle vor Obergericht behandelt.
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Einen kurzen, schmerzlosen Tod verspricht die sogenannte Rodenator-Methode: Ein Gas-Sauerstoff-Gemisch wird in den Boden gespeist, ein Funke verursacht eine Explosion. Damit soll den Mäusen im Boden der Garaus gemacht werden. Auch Georg Oeschger hat bei sich im Fricktal den Rodenator eingesetzt, die von Fachleuten als zulässig angesehen wird.

«Wir haben mit diesem Gerät hochoffiziell gemaust! Was soll man da noch diskutieren. Wir wären ja alle blöd! Diese Mäuse machen alles kaputt, die Bäume, die Wiesen...», sagt er sichtlich aufgeregt.

Das Bezirksgericht als Erstinstanz hatte das aber anders gesehen und Oeschger letztes Jahr zu einer Geldstrafe wegen versuchter Tierquälerei verurteilt.

Besonders paradox: Lenzburg sieht die Sache anders

Nur kurze Zeit später hatte das Bezirksgericht Lenzburg einen andern Mann im Seetal in einem identischen Fall freigesprochen. Auch der Bauernverband stärkt den beiden Männern den Rücken: «Wenn man sie nun schuldig sprechen würde, würde man jeglichen Glauben an den Staat verlieren», sagt Bauernverbands-Geschäftsführer Ralf Bucher. «Wenn der eine Teil des Staats sagt, es sei ein gutes Gerät, jetzt kommt eine andere Staatsebene und sagt, ihr seid Tierquäler, weil ihr es eingesetzt haben.»

Tatsächlich hat die bundeseigene Forschungsstelle Agroscope den Rodenator als zulässig eingestuft, seit Anfang 2021 allerdings nicht mehr. Auch der Tierschutz stellt sich gegen die Methode, bei der Explosion könnten die Mäuse verstümmelt werden.

Das Aargauer Obergericht hat heute Klarheit geschaffen und beide Angeklagten freigesprochen. Allerdings nicht, weil es das Mäusesprengen ab sofort wieder erlaubt, sondern weil in den beiden konkreten Fällen ein Verbotsirrtum vorgelegen sei. Der Rodenator darf aber trotzdem nicht mehr eingesetzt werden. *

(red.)

veröffentlicht: 28. April 2022 19:59
aktualisiert: 29. April 2022 09:49
Quelle: ArgoviaToday

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