Dulliken

Darum ist dieser Therapiehund im Kanton Solothurn nicht willkommen

07.07.2023, 13:32 Uhr
· Online seit 07.07.2023, 06:51 Uhr
Vor einem Jahr kam Hündin Tarja aus einer Zucht zu Familie Imsand nach Dulliken. Das Tier wird derzeit zur Therapiehündin ausgebildet, um den an Autismus erkrankten Sohn zu unterstützen. Nun wird Tarja aufgrund ihrer Abstammung aus dem Kanton gewiesen.
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Mason ist Autist. Er entwickelt sich anders als andere Kinder in seinem Alter, erklärt sein Mami Martina Imsand gegenüber dem Oltner Tagblatt. Aus diesem Grund hat sich die Familie vor einem Jahr dazu entschieden, einen Welpen zum Assistenzhund auszubilden, der ihren Sohn unterstützen und begleiten kann. Er ist gleichzeitig auch als Therapiehund tätig.

Der Hund wird beim Veterinäramt gemeldet

Eine unbekannte Person hat im Frühling den Hund jedoch beim Veterinäramt gemeldet und behauptet, dass es sich bei Tarja um einen nicht gemeldeten Listenhund handle. In der Folge hat der Kanton Solothurn einen Gentest angeordnet. Das Ergebnis: Die Mutter war eine reinrassige tschechoslowakische Wolfshündin, der Vater ein Mischlingsrüde mit Merkmalen eines Schäferhunds und eines Staffordshires.

In der Schweiz gibt es keine allgemeine Regelung bezüglich Hunderassen, jeder Kanton kann selbständig entscheiden. Der Kanton Solothurn stuft insgesamt acht Rassen als «potenziell gefährlich» ein. Der Staffordshire ist eine davon – und Anteile dieser Rasse wurden beim Gentest bei Tarja nachgewiesen.

Das ist grundsätzlich noch kein Problem, denn es gibt eine Zusatzregelung, die auch für die gelisteten Hunde eine Haltebewilligung ermöglicht. Dafür braucht es einen Abstammungsnachweis – und dieser wird bei Mischlingen nicht ausgehändigt. Das bedeutet für Tarja, dass sie sich nicht im Kanton Solothurn aufhalten darf.

Was bedeutet das für Tarja?

Martina Imsand wurde eine Frist von 90 Tagen gesetzt, um ihren Therapiehund ausserkantonal zu platzieren. Ein Umzug in einen anderen Kanton ist für die Familie in diesem Zeitraum jedoch nicht umsetzbar. Zwar kann sie den Entscheid anfechten, doch befürchtet sie, dass ihre Hündin in der Zwischenzeit beschlagnahmt würde und in ein Tierheim käme.

Kantonstierärztin Chantal Ritter erklärt im Oltner Tagblatt, dass eine Rasse vom internationalen kynologischen Dachverband inklusive Qualitätsmerkmalen als Rasse anerkannt werden muss, oder dass eine Gesetzesänderung nötig wäre. Andere Kantone sind weit weniger streng und haben keine Hunde gelistet, die aufgrund ihrer Rasse verboten sind.

Familie Imsand hat sich arrangieren können, eine Anschlusslösung sei gefunden. Die Regelung im Kanton Solothurn ist aber auf jeden Fall eine Kandidatin für den «rostigen Paragraphen», die Auszeichnung besonders unnützer gesetzlicher Bestimmungen.

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(dwy)

veröffentlicht: 7. Juli 2023 06:51
aktualisiert: 7. Juli 2023 13:32
Quelle: 32Today

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