31. März

Das solltest du dieses Jahr bei der Steuererklärung beachten

15.03.2022, 14:01 Uhr
· Online seit 15.03.2022, 05:47 Uhr
Das grosse Couvert, das jeweils kurz nach Jahresbeginn in den Briefkasten flattert, mag eigentlich niemand gerne. Kein Wunder, dass viele Aargauerinnen und Aargauer ihre Steuererklärung wochenlang rausschieben. Hier ein paar Experten-Tipps, wie du dich durch den Finanz-Dschungel kämpfst.
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Die Basics zuerst: Abgeben musst du deine Steuererklärung normalerweise bis am 31. März. Sollte das nicht reichen (und sind wir ehrlich, eigentlich reicht es nie, um bis dann die Motivation dafür zu finden) musst du die Frist frühzeitig verlängern. Dies kannst du hier tun. Eine Fristerstreckung bis zum 30. Juni ist ohne Angabe eines konkreten Grundes möglich.

Nun aber zu den wichtigsten Tipps für die Steuererklärung. Diese kommen von Kevin Walz. Er ist Inhaber der Agentur «dein-onlinesteuerberater.ch».

Wie kann ich am besten sparen?

Den ultimativen Tipp gibt es laut Walz nicht. Aber: «Man kann sicher sagen, dass beispielsweise Weiterbildungen, Spenden, Liegenschaftsunterhalt oder auch Beiträge an die Säule 3a interessant sind.» Diese Faktoren genau anzugeben, lohne sich. Viele seien sich nicht bewusst, dass man beispielsweise auch die Gebäudeversicherung abziehen könne. Dies seien jährlich um die 300 bis 400 Franken.

Kann man Hygienemasken von den Steuern abziehen?

«Jein», sagt Kevin Walz. Grundsätzlich sei ein Abzug unter der Position «Krankheitskosten» denkbar – dort müsse man aber ein gewisses Niveau an Kosten erreichen, damit der Abzug überhaupt erfolgt. Dies seien fünf Prozent des Einkommens, welches wohl die wenigsten Menschen nur mit Maskenkosten erreicht haben. «Dazu kommt, dass man die Ausgaben nachweisen muss», so Walz weiter. Heisst also: Nur für Leute, die wirklich viel Geld für Masken ausgegeben und auch jede einzelne Quittung aufbewahrt haben, lohnt sich die Mühe.

Wie sieht es bezüglich Homeoffice aus? 

«Wenn man überwiegend zu Hause gearbeitet hat und ein separates Zimmer dafür hat, dann kann man einen Anteil bei der Miete respektive am Eigenmietwert abziehen. Ausserdem ist es denkbar, dass man Kosten für Anschaffungen wie Bildschirm, Tastatur und so weiter in Abzug bringen kann», erklärt Walz. Auch hier brauche es Belege für die Käufe, also Quittungen für die Anschaffungen sowie eine Kopie des Mietvertrages.

Was kann ein Experte besser als ich?

«Das Steuerrecht ist immer im Wandel, man hat Ausnahmesituationen wie jetzt mit Corona und da ist es als Laie schwer, up to date zu bleiben», so Walz. Fachfrauen und -männer können noch ein bisschen mehr rausholen als Laien: «Steuerrecht ist komplex und umfangreich. Es gibt viele kleine Abzüge, die der Steuerexperte kennt und dann eben auch daran denkt.»

(red.)

veröffentlicht: 15. März 2022 05:47
aktualisiert: 15. März 2022 14:01
Quelle: ArgoviaToday

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