Mildere Strafe

Der Mörder von Winznau muss doch nicht lebenslang hinter Gitter

· Online seit 03.11.2022, 19:59 Uhr
Er wollte seinen Kollegen erschiessen, tötete aber einen anderen Mann und wurde zu einer lebenslänglichen Haft mit Verwahrung verurteilt. Nun reduziert das Obergericht die Strafe des Mörders von Winznau – obwohl er geständig ist.
Anzeige

Nach dem der heute 45-jährige Italiener erstinstanzlich zu lebenslänglich mit Verwahrung verurteilt wurde, zog er das Urteil ans Solothurner Obergericht weiter. Er wolle nicht sein ganzes Leben hinter Gitter verbringen. Und tatsächlich reduziert das Gericht die Strafe des geständigen Täters auf 20 Jahre und streicht die Verwahrung.

Ein verhängnisvoller Streit

Staatsanwalt Ralph Müller begründet diesen Entscheid damit, dass es sich um zwei verschiedene Tatbestände handle: Einerseits um Mord um andererseits um versuchte Tötung. «In diesem Fall liegt der Strafrahmen bei 20 Jahren, wir sind also bei der Höchststrafe.»

Passiert war der Vorfall im Sommer 2016 in einem Haus in Winznau. Der damals 38-jährige Italiener hatte Streit mit einem Freund, weil dieser ihm nicht sagen wollte, wo sich die Ex-Freundin des Täters aufhielt.

Eine tödliche Verwechslung

In der Folge schoss er mit einer Pistole durch die Badezimmertür, hinter der aber nicht wie vermutet sein Freund, sondern ein Zufallsopfer, Arben G., stand. Er starb noch vor Ort. Der Täter schoss daraufhin auch noch durch die Türe eines anderen Zimmers im Haus, in dem sich der gesuchte Freund mit seiner Freundin aufhielt.

Mit dem Erfolg vor Obergericht wird nun die Strafe für den Täter leicht reduziert, was ihm «wieder eine Zukunft gibt, die er nicht gehabt hätte, wenn die Verwahrung aufrecht geblieben wäre», wie sein Verteidiger am Gerichtsprozess gegenüber TeleM1 sagte.

(red.)

veröffentlicht: 3. November 2022 19:59
aktualisiert: 3. November 2022 19:59
Quelle: Tele M1

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch