Aargau

Deshalb haben Fische aus dem Aquarium nichts im Hallwilersee zu suchen

· Online seit 05.07.2023, 18:25 Uhr
Im Aargau werden immer mehr Fische und Pflanzen aus heimischen Aquarien oder dem Gartenteich in grössere Gewässer wie Seen, Flüsse oder Bäche ausgesetzt. Dies kann grossen Schaden an Biodiversität und Infrastruktur ausrichten. Ausserdem ist das Freilassen von gebietsfremden Tieren und Pflanzen verboten.
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Es kommt immer wieder vor, dass sich Menschen ihrer Aquarien und ihrer Gartenteiche entledigen, indem sie Tiere oder Pflanzen in Bächen, Flüssen oder Weihern einfach entsorgen. Wer allerdings so seine Haustiere in die vermeintliche Freiheit entlässt, schade nicht nur den Tieren, sondern auch der Umwelt, erklärt Lukas De Ventura, Fachspezialist Oberflächengewässer beim Kantonalen Umweltdepartement auf Anfrage.

Weder Tiere noch Pflanzen aussetzen

«Goldfische fressen beispielsweise viel Amphibien.» Dabei liegt das Augenmerk nicht nur auf den Tieren, auch Wasser aus dem Aquarium darf nicht in einem öffentlichen Gewässer ausgeleert werden, dort hat es winzige Tiere drin. «Auch Aquarienpflanzen, wie etwa das brasilianische Tausendblatt, können problematisch sein, denn sie wachsen sehr schnell und bilden dichte, teppichartige Bestände.» Es ist deshalb verboten, gebietsfremde Tiere und Pflanzen in der freien Natur ins Gewässer auszusetzen. Auch im Aquarienwasser können sich winzig kleine Lebewesen befinden, weshalb auch dieses nicht in der Natur ausgeleert werden darf, wie es weiter in einem Schreiben des Kantons heisst.

Eines dieser Tiere ist die Süsswassergarnele, die bereits zahlreich im Bodensee und im Zürichsee vorkommt. De Ventura: «Wir gehen davon aus, dass die Garnele dort ausgesetzt wurde und diese werden auch oft als Tierfutter missbraucht. Freigelassene Grosskrebse aus Nordamerika übertragen die sogenannte Krebspest, eine Krankheit, die für einheimische Krebse tödlich ist.»

Es kann teuer werden

Ausserdem ist das Aussetzen von gebietsfremden Tieren und Pflanzen aus Aquarien und Gartenteichen verboten und man macht sich strafbar, wenn man erwischt wird. Schweizweit kann man sogar mit bis zu 20'000 Franken gebüsst werden. «Die Kantonspolizei Aargau hat mir gesagt, dass sie zwar noch nie so hohe Bussen ausstellen mussten, aber dennoch welche verteilt haben, die empfindlich für das Portemonnaie waren», so De Ventura.

Der wichtigste Grundsatz lautet: Bereits vor einer Anschaffung sollte man sich Gedanken machen, ob die nötige Zeit für Pflege und Unterhalt langfristig vorhanden ist und wie längere Abwesenheiten, etwa in den Sommerferien, abgedeckt werden können.

veröffentlicht: 5. Juli 2023 18:25
aktualisiert: 5. Juli 2023 18:25
Quelle: ArgoviaToday

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